Monats-Archiv für Juni 2007

30 Jahre Eherechtsreformgesetz

Am 01.07.2007 jährt sich der dreissigste Jahrestag des 1. Eherechtsformgesetzes. Am 01. Juli 1977 wurde die Ehescheidung in der Bundesrepublik Deutschland wesentlich vereinfacht, dass Verschuldensprinzip des alten Ehegesetzes wurde durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt und der Versorgungsausgleich eingeführt.
Zwischezeitlich hat auch dieses Gesetz durch ein weiteres Gesetz vom 01. Juli 1998 weitreichende Änderungen erfahren (Stichworte “gemeinsames Sorgerecht”, “Eheschließungsvorschriften wieder im BGB” etc.)
Da gerade in den letzten dreißig Jahren das Familienrecht einem starken Wandel ausgesetzt war, darf man auf auch in Zukunft auf die weitere Entwicklung gespannt sein.
Insbesondere im Bereich des Unterhaltsrechtes sind – auch aufgrund der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (www.bundesverfassungsgericht.de Az.: 1 BvL 9/04) – noch erhebliche Umbrüche im Gang, die ein Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformgesetzes zum 01. Juli 2007 verunmöglicht haben.
Mit einer solchen Reform ist daher frühestens im Herbst diesen Jahres zu rechnen.


Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01. Juli 2007

Allen “Unkenrufen” zum Trotz und trotz der verschobenen Unterhaltsrechtsreform wird pünktlich zum 01. Juli 2007 die neue Düsseldorfer Tabelle (DT) in Kraft treten.

Im Gegensatz zu den bisherigen regelmäßigen Steigerungen der DT sinken zum ersten Mal die Beträge der DT um ca. 1%. Grund hierfür sind die gesunkenen Realeinkünfte der Bevölkerung in den vergangenen zwei Jahren.

Es steht zu befürchten, dass im Rahmen des Unterhaltsrechtsreformgesetzes mit einem weiteren Sinken der Kindesunterhaltsbeträge (bis zu 10 %) zu rechnen sein wird.

Die neue DT (auch insbesondere im Hinblick auf die frankfurter Rechtsprechung) können Sie beim OLG Frankfurt unter www.hefam.de einsehen.


Neues WEG ab dem 01. Juli 2007

Das im März 2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 370 ff) verkündete neue Wohnungseigentumsgesetz tritt am 01. Juli 2007 in Kraft.

Wesentliche Änderungen sind u.a. das künftig die Vorschriften der ZPO anstelle des FGG auch in WEG-Verfahren gelten. Die Gesetzesnovelle vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und trägt durch verstärkte Zulassung von Mehrheitsentscheidungen dem gestiegenen Renovierungsbedarf Rechnung.

Eine ausführliche Darstellung der Regelungen findet sich im Anwaltsblatt 6/2007, S. 403 ff.