Monatsarchive: Juli 2007

Bundesgerichtshof präzisiert Befugnisse verdeckter Ermittler

In einer Entscheidung vom gestrigen Tage hat der BGH die Befugnisse verdeckter Ermittler präzisiert: .

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ausgeführt, dass der Einsatz des Verdeckten Ermittlers zwar im Grundsatz nicht zu beanstanden sei. Dieser hätte jedoch den Angeklagten, der sich auf sein Schweigerecht berufen hatte, nicht unter Ausnutzung des geschaffenen Vertrauensverhältnisses zur Aussage drängen und in einer vernehmungsähnlichen Befragung zu Angaben veranlassen dürfen, die ohne die Täuschung – bei einer förmlichen Vernehmung – nicht zu gewinnen gewesen wären. Dieses Vorgehen verstoße gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, zu seiner eigenen Überführung beizutragen und sich selbst zu belasten.

(Urteil vom 26. Juli 2007 – 3 StR 104/07)

Das Urteil liegt leider noch nicht in vollständig abgefasster Form vor.

Quelle: BGH-Pressemitteilungen

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Belehrungspflichten von Strafverfolgungsbehörden

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 03.07.2007 (Az.: 1 StR 3/07) die rechtlichen Vorausetzungen präzisiert, unter denen die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sind, einen Verdächtigen über seine Beschuldigtenrechte zu belehren.

Nach Ansicht des 1. Strafsenats kann eine solche Belehrung unter Umständen auch schon vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erforderlich sein.

Der vollständige Wortlaut der Entscheidung liegt derzeit leider noch nicht vor. Die entsprechende Pressemitteilung kann auf der Homepage des BGH eingesehen werden.

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