Belehrungspflichten von Strafverfolgungsbehörden

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 03.07.2007 (Az.: 1 StR 3/07) die rechtlichen Vorausetzungen präzisiert, unter denen die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sind, einen Verdächtigen über seine Beschuldigtenrechte zu belehren.

Nach Ansicht des 1. Strafsenats kann eine solche Belehrung unter Umständen auch schon vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erforderlich sein.

Der vollständige Wortlaut der Entscheidung liegt derzeit leider noch nicht vor. Die entsprechende Pressemitteilung kann auf der Homepage des BGH eingesehen werden.

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