Sternsozietäten jetzt erlaubt

Mit Schreiben vom 29.02.2008 hat die Bundesministerin der Justiz den Beschluss der Satzungsversammlung vom 18.01.2008 genehmigt, das Verbot der Sternsozietät aufzuheben. § 31 BORA ist gestrichen worden. Eine Sternsozietät liegt vor, wenn die Sozien ausserdem einer weiteren Sozietät oder Bürogemeinschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern angehören. Durch die Neufassung des § 59a I BRAO war das Verbot der Sternsozietät in der BORA obsolet geworden.

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