Monatsarchive: Juli 2008

Keine Rundfunkgebühr für PC im Anwaltsbüro

Nach einem Urteil des VG Koblenz vom 15.7.2008 muß ein Rechtsanwalt für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluß  keine Rundfunkgebühren bezahlen. Weiterlesen

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Elektronisches Mahnverfahren – Pflicht ab 01.12.2008!

Ab dem 01. Dezember 2008 hat der Gesetzgeber das elektronische Mahnverfahren verbindlich für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen eingeführt.

“Papierformulare” dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Zudem enthält das Gesetz keinerlei Übergangsvorschriften, d.h. Anträge in “Papierform” (auch in “Härtefällen” ) werden ausnahmslos zurückgewiesen! Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Hünfeld (www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de) .

Jetzt wird der eine oder andere stöhnen, der nicht über eine elektronische Signaturkarte verfügt. Doch kein Grund zur Panik!

Dafür gibt es zukünftig das “Online-Mahnverfahren”; einzige Vorausetzung ist, dass man über einen Internetanschluß, einen Laserdrucker und einige weiße Blätter verfügt. Alles nähere können Sie sich unter dem Link https://www.online-mahnantrag.de ansehen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass dieses Mahnverfahren bundesweit gilt, d.h. als auch für alle anderen Mahngerichte außerhalb Hessens.

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Tipp: PKH und Berufung

Wer als Anwalt vor Bewilligung der PKH fristgerecht eine als Entwurf bezeichnete Begründungsschrift einreicht, begeht zwei Fehler: Er begründet weder die Berufung noch bekommt er nach PKH-Bescheidung Wiedereinsetzung. Das Gericht wird ihm nämlich die PKH versagen, weil er – wie der Entwurf der Begründung zeige – das Mandat auch ohne PKH-Bewilligung erledigen wollte. Das hat jetzt – wenig ökonomisch denkend – der BGH entschieden. Die Lehre für Anwälte: Den PKH-Antrag vor der Berufungseinlegung stellen. Die Entscheidung wird mit einer kurzen Anmerkung von Rechtsanwalt beim BGH Dr. Dr. Norbert Gross im Doppelheft August/September des Anwaltsblatts veröffentlich, das Mitte August erscheint. Vorab lesen Sie Beschluss und Anmerkung unter www.anwaltsblatt.de.

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Probleme mit der Beratungshilfe

In der letzten Zeit wurde dem Vorstand des Frankfurter Anwaltsvereins verstärkt durch Kollegen/innen berichtet, dass es zu Problemen bei der Vergabe von Beratungshilfescheinen nach dem BerhG kommt.

So wurden Antragsteller bei der Beratungshilfestelle des Amtsgerichts Frankfurt mit der Begründung ” der Anwalt solle einen nachträglichen Antrag auf Beratungshilfe stellen” die Erteilung eines Beratungshilfescheines verweigert; in anderen Fällen wurde den Antragsteller die Berartungshilfe nur auf “die Beratung” beschränkt, obwohl der Anwalt eine darüber hinausgehende Tätigkeit entfaltete.

Der Vorstand hat auf seiner letzten Sitzung am 14.07.2008 beschlossen derartige Fälle zu sammeln, um darüber zu entscheiden, wie man zukünftig mit diesem Problem umgeht, zumal ein Großteil dieser Entscheidungen der Beratungshilfestelle sich nicht mit der Gesetzeslage und der Rechtsprechung deckt.

Alle Kollegen/innen die ähnliche Erfahrung mit der Beratungshilfestelle gemacht haben, werden daher gebeten, infrage kommende Fälle zu dokumentieren und eine rechtsmittelfähige Entscheidung herbeizuführen. Die entsprechende Dokumentation möge bitte dann dem Verfasser dieses Beitrages zugeleitet werden.

Der Vorstand wird dann in einer der nächsten Sitzungen entscheiden, wie weiter emit diesem (neuen) Problem umgegangen werden soll.

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