Tipp: PKH und Berufung

Wer als Anwalt vor Bewilligung der PKH fristgerecht eine als Entwurf bezeichnete Begründungsschrift einreicht, begeht zwei Fehler: Er begründet weder die Berufung noch bekommt er nach PKH-Bescheidung Wiedereinsetzung. Das Gericht wird ihm nämlich die PKH versagen, weil er – wie der Entwurf der Begründung zeige – das Mandat auch ohne PKH-Bewilligung erledigen wollte. Das hat jetzt – wenig ökonomisch denkend – der BGH entschieden. Die Lehre für Anwälte: Den PKH-Antrag vor der Berufungseinlegung stellen. Die Entscheidung wird mit einer kurzen Anmerkung von Rechtsanwalt beim BGH Dr. Dr. Norbert Gross im Doppelheft August/September des Anwaltsblatts veröffentlich, das Mitte August erscheint. Vorab lesen Sie Beschluss und Anmerkung unter www.anwaltsblatt.de.

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