Ein Arbeitsgericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es einen missverständlichen Hinweisbeschluss erlässt. Es nimmt den Parteien damit die Möglichkeit, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen, wenn dieser Vortrag entscheidungserheblich gewesen wäre. (BAG Beschl. vom 26.06.2008 (6 AZN 1026/07) zu LAG Hessen Urt.v. 30.03.2007 (10 Sa 1910/05)). Weiterlesen
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