Monats-Archiv für März 2009

Ärger bei Anrechnung der Geschäftsgebühr in PKH-Sachen

Nach einem Beschluß des OLG Frankfurt am Main vom 02.03.2009 (18 W 258/08) ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei dem im Rahmen der PKH beigeordneten Rechtsanwalt vorzunehmen, und zwar kann ” die Verringerung der Verfahrensgebühr in der Höhe nicht auf den anteiligen Umfang einer nach § 49 RVG errechneten Geschäftsgebühr beschränkt werden”

Das bedeutet für die Praxis, dass die Gebühren für die Geschäftsgebühr aus der allgemeinen Gebührentabelle entnommen werden, was zu einer erheblichen Minderung des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts führt.

Da es sich um eine Entscheidung des allgemeinen Zivilsenats des OLG Frankfurt handelt,  sind alle Kolleginnen/Kollegen in Familiensachen aufgerufen, bei einer entsprechenden Kürzung in Familiensachen Rechtsmittel zum OLG einzulegen. Von dort gibt es bisher noch keine Entscheidung der Familiensenate.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber mit einer Gesetzesänderung auf die – nach diesseitiger Auffassung – unrichtige Entscheidung des BGH vom 07.03.2007 reagiert und  zumindest wieder den Zustand vor Inkrafttreten des RVG wieder herstellt.

Der Beschluß kann nachstehend im Volltext abgerufen werden.
olgffm020309


Zusatzveranstaltung: Haftung und urheberrechtliche Auskunftsansprüche im Internet

Der großen Nachfrage wegen: Zusatz-Veranstaltung

Fortbildungsveranstaltung FAO § 15

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

wir laden ein zu unserem C o l l o q u i u m mit dem Thema

Haftung und urheberrechtliche Auskunftansprüche im Internet

am Mittwoch, dem 29. April 2009, 14.00 Uhr s.t. – 16.30 Uhr

Raum 101, Gebäude B, Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main

Referent: Dr. Helmut Hoffmann, Richter am OLG Stuttgart

Im Internetrecht stellen sich zahlreiche Haftungsfragen. Das gilt vom privaten Betreiber eines Meinungsforums über die Verantwortlichkeit der Eltern für ihre surfenden Kinder bis zu Internet-Diensteanbietern (Providern).

Besonders aktuell sind die durch den im Herbst 2008 in Kraftgetretenen neuen § 101 UrhG geschaffenen Auskunftsansprüche gegen vermutete Urheberrechtsverletzer und gegen Internetprovider. Hier hat sich eine – im Colloquium dargestellte – differenzierende Rechtsprechung entwickelt.

Der Bundesgerichtshof hat in einigen neuen Entscheidungen begonnen, ein neues System der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungansprüche anhand von Internet-Fällen zu entwickeln, das von der herkömmlichen Störerhaftung unterscheidet. Dies steht in einem Spannungsverhältnis zu europarechtlichen Normen.

Das Colloquium stellt die Grundlagen und die aktuelle – vor allem zivilrechtliche – Rechtsprechung vor und behandelt den Zusammenhang mit den einschlägigen Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG).

Im Teilnahmebeitrag ist neben einem Skript eine CD des Referenten mit zahlreichen – oft nur schwer zugänglichen – Urteilen im Volltext enthalten.

Der Referent Dr. Helmut Hoffmann ist Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.

Er hat eine langjährige Seminarerfahrung im Internetrecht.

Er ist Verfasser zahlreicher Aufsätze zur Thematik, vor allem in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) und in Multimedia und Recht (MMR). Im Kommentar Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, Verlag C.H.Beck, 2008, hat er die Haftungsvorschriften des Telemediengesetzes kommentiert.

Die Teilnahmegebühr beträgt 36.00 € für Mitglieder, 56.00 € für Nicht-Mitglieder einschließlich Skript und CD.

Mit freundlichen Grüssen,

Nora Schneider
Geschäftsführerin

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Colloquium: Limited, GmbH nach MoMiG und LLP – Wohin geht die Reise?

Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO

Nach der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG, insbesondere durch die Einführung der Unternehmergesellschaft ist es notwendig geworden, die bisherige Praxis beim Einsatz von Gesellschaftsformen nach ausländischem Recht zu überprüfen und anzupassen. Zu fragen ist auch, ob die Reform des GmbHG weit genug geht.

Referenten:

Rechtsanwalt Dr. Stephan Bank, LL.M., Cleary Gottlieb Steeen & Hamilton LLP, Köln
Rechtsanwalt Dr. Helder Schnittker, Alpers & Stenger Partnerschaft, Hamburg
Rechtsanwalt Dr. Steffen Leicht, Maitre en Droit, Alpers & Stenger Partnerschaft, Hamburg

Moderation:
Rechtsanwalt Ulrich Wanner-Laufer, S + WL Rechtsanwälte, Frankfurt am Main

Termin: Mittwoch, 11. März 2009, 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Ort: Raum 1o1, Geb. B. Gerichtsstr. 2, 6o313 Frankfurt

Die Teilnahmegebühr beträgt € 30.00 für Mitglieder des DAV, € 50.00 für Nicht-Mitglieder. Die Anmeldungen erbitten wir mit anliegendem Formular in Kopie per Fax oder folgende Anschrift:

>> Download Formular

Frankfurter Anwaltsverein e.V.
Nora Schneider
Gerichtsstr. 2, Gerichtsfach 1
6o313 Frankfurt/Main
Fax: o69/ 28 74 84