Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr

Ein Ende der leidigen Anrechnungsproblematik der (außergerichtlichen) Geschäftsgebühr auf die (gerichtliche) Verfahrensgebühr ist in Sicht:
In seiner Sitzung vom 23.04.2009 hat der Bundestag im Gesamtpaket mit einem Änderungsgesetz zum ab dem 01.09.2009 geltenden FamFG auch der Einführung eines § 15a RVG zugestimmt.
Damit findet die unerträgliche Diskussion über die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrengebühr, insbesondere in Kostenfestsetzungsverfahren, die durch die Rechtsprechnung des BGH im Jahre 2007 ausgelöst wurde, zum 01. September 2009 (hoffentlich) ein Ende.

Artikel drucken Artikel drucken
Dieser Beitrag wurde unter Kosten+Vergütung, Nachrichten abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setzen Sie ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.