§ 15a RVG nimmt letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung die Einsprüche des Bundesrates gegen das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften, indem sich auch die Neuregelung des § 15 a RVG befindet in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit zurückgewiesen.
Damit kann die geplante Neuregelung des § 15 a RVG, der die Probleme mit der Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr, die durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom März 2007 entstanden waren, beseitigt alsbald in Kraft treten.

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