Die “Vereinigung deutscher Prädikatsanwälte” betrieb unter der Adresse www.prädikatsanwälte.de eine Suchmaske zur Vermittlung von Anwaltskanzleien. Für eine “Premium – Mitgliedschaft” bot sie Kollegen an, in das Register dieser Seite aufgenommen zu werden. Als Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nannte sie
- ein Prädikats-Examen in der II. Juristischen Staatsprüfung,
- mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und
- einen Fachanwaltstitel. ‘“Prädikatsanwalt” unzulässig’ weiterlesen




