Monats-Archiv für Februar 2010

Rechtsmittelfrist und PKH-Antrag

Einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen. Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste. BGH, Beschluss vom 13.01.2010 (XII ZB 108/09) ‘Rechtsmittelfrist und PKH-Antrag’ weiterlesen


BGH: § 15a RVG auch für Altfälle

Dert XII.  Zivilsenat des Bundegerichtshofes hat in seiner Entscheidung vom 09.12.2009 die Anwendbarkeit des § 15a RVG auch für Altfälle vor Inkrafttreten dieser Vorschrift bestätigt (BGH Beschluß vom 09.12.2009 – XII ZB 175/07). ‘BGH: § 15a RVG auch für Altfälle’ weiterlesen


Straßenverkehrsrecht

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

wir laden ein zu unserem

Colloquium mit Podiumsgästen im Straßenverkehrsrecht

am

Mittwoch, 24. März 2010, 14.00 Uhr s.t.

im Raum 101, Geb. B, Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main

Das sind die Themen:

  1. Maßnahmen zur Beseitigung von Eignungsmängeln zum Führen von Fahrzeugen
  2. Abkürzung oder Aufhebung der Sperrfrist gem. § 69a, Abs. 7 StGB
  3. Vorbereitung auf die MPU (Alkohol, Drogen, Punkte)
  4. Aktueller Stand, Richtervorbehalt bei Blutentnahme

Für Fragen und Diskussion stehen zur Verfügung:

  1. Frau Dr. H. Hoffmann-Born, TÜV Hessen
  2. Herr Dipl Psych. H. Ziegler, TÜV Hessen
  3. Frau E. Hahn, Sachgebietsleiterin, Fahrerlaubnisbehörde Ffm:
  4. Herr U. Biernath Richter am AG Frankfurt am Main
  5. Herr Th. Genßler,  Oberamtsanwalt Frankfurt am Main

Moderation und Gesprächsleitung: RA. Uwe Thoms, Frankfurt am Main

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder des DAV 50.00 €, Nicht-Mitglieder 70.00 €, Jung-Anwälte 30.00 € (bis 2 Jahre Erst-Zulassung). Die Anmeldungen erbitten wir mit umseitigem Formular in Kopie per Fax e-mail oder an og. Anschrift.

Mit freundlichen Grüssen

Nora Schneider
Geschäftsführerin

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Mietrecht für Einsteiger: Betriebskosten-Abrechnung

Fortbildungsveranstaltung

FAO § 15

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

ich lade Sie ein zum Mittwochs-Seminar zum Thema

Mietrecht für Einsteiger: Betriebskosten-Abrechnung

Mittwoch, 24. Februar 2010, 14.00 Uhr

Raum 101, Geb.B, Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main

Referent:            Herr Rechtsanwalt Dr. Siegfried Neufert

Das Seminar wendet sich an Kolleginnen und Kollegen, die sich in die Probleme der Betriebskosten-Abrechnung bei Wohnungs-Mietverträgen einarbeiten möchten.

Es sollen in allgemeiner Form die einzelnen Schritte für die Überprüfung einer Betriebskosten-Abrechnung nachvollzogen werden. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abrechnung erläutert.

Im einzelnen: Fristen, Begriff der Betriebskosten, Vereinbarungscharakter für Umlage,  Verteilungsschlüssel, formelle und materielle Mängel der Abrechnung

Speziell: Fragen der Vorverteilung und Abrechnungs-Einheit

Fragen zu einzelnen Betriebskostenarten.

Die Teilnahmegebühr einschließlich Skript beträgt € 60.00 für Mitglieder des DAV,

€ 80.00 für Nicht-Mitglieder und 40.00 € für Junganwalt/in bis 2 Jahre Erstzulassung.

Die Anmeldungen erbitten wir mit anliegendem  Formular in Kopie per Fax, an o.g. Anschrift oder per Email.

Mit freundlichen Grüßen

Nora Schneider
Geschäftsführerin

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