Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wir laden ein zu unserem
Colloquium mit Podiumsgästen im Straßenverkehrsrecht
am
Mittwoch, 24. März 2010, 14.00 Uhr s.t.
im Raum 101, Geb. B, Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main
Das sind die Themen:
- Maßnahmen zur Beseitigung von Eignungsmängeln zum Führen von Fahrzeugen
- Abkürzung oder Aufhebung der Sperrfrist gem. § 69a, Abs. 7 StGB
- Vorbereitung auf die MPU (Alkohol, Drogen, Punkte)
- Aktueller Stand, Richtervorbehalt bei Blutentnahme
Für Fragen und Diskussion stehen zur Verfügung:
- Frau Dr. H. Hoffmann-Born, TÜV Hessen
- Herr Dipl Psych. H. Ziegler, TÜV Hessen
- Frau E. Hahn, Sachgebietsleiterin, Fahrerlaubnisbehörde Ffm:
- Herr U. Biernath Richter am AG Frankfurt am Main
- Herr Th. Genßler, Oberamtsanwalt Frankfurt am Main
Moderation und Gesprächsleitung: RA. Uwe Thoms, Frankfurt am Main
Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder des DAV 50.00 €, Nicht-Mitglieder 70.00 €, Jung-Anwälte 30.00 € (bis 2 Jahre Erst-Zulassung). Die Anmeldungen erbitten wir mit umseitigem Formular in Kopie per Fax e-mail oder an og. Anschrift.
Mit freundlichen Grüssen
Nora Schneider
Geschäftsführerin
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