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	<title>FAV Frankfurter Anwaltsverein &#187; Nachrichten</title>
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	<description>Interessenvertretung der Frankfurter Anwälte. Service und kostenlose Beratung für Rechtssuchende.</description>
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		<title>Neue e-post  &#8211; mehr Risiken als Chancen</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 08:34:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Jörg Hoffmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Büroorganisation]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Brief]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[elektronischer Geschaeftsverkehr]]></category>
		<category><![CDATA[email]]></category>
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		<category><![CDATA[Post]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 14. Juli 2010 bietet die Deutsche Post AG das angeblich rechts- und f&#228;lschungssichere E-Post-Verfahren  an .
(www.epost.de)
Der Frankfurter Anwaltsverein e.V. teilt die von Juristen des Deutschen Anwaltsvereins  und der Bundesrechtsanwaltskammer erhobenen Bedenken, hinsichtlich der noch immer nicht gew&#228;hrleisteten Rechtssicherheit und erheblichen Problemen beim Datenschutz.  Dar&#252;ber hinaus werden nach unserer Auffassung in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 14. Juli 2010 bietet die Deutsche Post AG das angeblich rechts- und f&#228;lschungssichere E-Post-Verfahren  an .<br />
(<a href="http://www.epost.de" class="extlink">www.epost.de</a>)<span id="more-1076"></span></p>
<p>Der Frankfurter Anwaltsverein e.V. teilt die von Juristen des Deutschen Anwaltsvereins  und der Bundesrechtsanwaltskammer erhobenen Bedenken, hinsichtlich der noch immer nicht gew&#228;hrleisteten Rechtssicherheit und erheblichen Problemen beim Datenschutz.  Dar&#252;ber hinaus werden nach unserer Auffassung in unzul&#228;ssiger Weise die Risiken elektronischer Nachrichten auf den Kunden abgew&#228;lzt. So ist der Kunde u.a. nach den allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen verpflichtet, mindestens einmal werkt&#228;glich den Posteingang zu kontrollieren. Zudem genie&#223;t der E-Postbrief nicht den Schutz des Briefgeheimnisses. Daher sind die derzeit angebotenen Systeme keine Postf&#228;cher f&#252;r wichtige und sensible Daten.<br />
Dieses gilt ebenfalls f&#252;r das von der Bundesregierung geplante &#8220;De-Mail&#8221;-Verfahren.<br />
F&#252;r sichere E-Mails kann man seit langem bew&#228;hrte Verschl&#252;sselungstechnik einsetzen oder f&#252;r &#8220;normale&#8221; Post bei der bew&#228;hrten (h&#228;ndischen) Zustellung bleiben, da die elektronische Variante auch nicht billiger ist. Hinzu kommt, dass bei Ausdruck der elektronischen Mail und anschlie&#223;ender Zustellung derzeit keine Auslieferung am Montag erfolgt. da die Zentren f&#252;r den Briefdruck sonntags nicht arbeiten.</p>
<p>Fazit: zu einer Benutzung der &#8220;epost&#8221; kann derzeit nicht geraten werden.</p>
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		<title>Verwaltungsgericht Frankfurt bleibt</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 11:17:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kurt Degenhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Justizverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Entgegen urspr&#252;nglichen Planungen des Projektes Konsolidierung und Kompensation im Hessischen Justizministerium wird es nicht zur Aufl&#246;sung des Verwaltungsgerichts Frankfurt und zur Verteilung seiner Zust&#228;ndigkeit auf die Verwaltungsgerichte Darmstadt, Wiesbaden und Gie&#223;en kommen.
Der Frankfurter Anwaltsverein hat sich stark f&#252;r den Erhalt des Verwaltungsgerichts in Frankfurt eingesetzt. Aus seiner Sicht machte die Schlie&#223;ung des gr&#246;&#223;ten hessischen Verwaltungsgerichts [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Entgegen urspr&#252;nglichen Planungen des Projektes Konsolidierung und Kompensation im Hessischen Justizministerium wird es nicht zur Aufl&#246;sung des Verwaltungsgerichts Frankfurt und zur Verteilung seiner Zust&#228;ndigkeit auf die Verwaltungsgerichte Darmstadt, Wiesbaden und Gie&#223;en kommen.<span id="more-1070"></span></p>
<p>Der Frankfurter Anwaltsverein hat sich stark f&#252;r den Erhalt des Verwaltungsgerichts in Frankfurt eingesetzt. Aus seiner Sicht machte die Schlie&#223;ung des gr&#246;&#223;ten hessischen Verwaltungsgerichts mit seiner teilweise sehr speziellen fachlichen Zust&#228;ndigkeit und seiner B&#252;rgern&#228;he f&#252;r das Rhein-Main-Gebiet wenig Sinn. Wir konnten auch die Oberb&#252;rgermeisterin dazu bewegen, gegen diese Strukturver&#228;nderung in der Justiz zu intervenieren. Wir berichteten dar&#252;ber.</p>
<p>Nunmehr hat die Pr&#252;fung der Belastungssituation der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Vergleich zu den anderen Gerichtsbarkeiten einen geringeren Anpassungsbedarf ergeben, als er urspr&#252;nglich beabsichtigt worden war. Es gibt ein Versetzungs- und Abordnungskonzept zum z.Z. bestehenden Richter&#252;berhang in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, das bis Ende 2014 gelten soll. Verwaltungsrichterrinnen und Verwaltungsrichter haben sich in einer Zielvereinbarung mit dem Justizministerium freiwillig verpflichtet, sich an andere Gerichtsbarkeiten sowie an Staatsanwaltschaften abordnen zu lassen, wozu sie vom GVG her nicht verpflichtet waren. Einstellungen finden zuk&#252;nftig vor allem in der Sozialgerichtsbarkeit statt, welche durch die Hartz IV Gesetze einen wesentlichen Teil der fr&#252;heren funktionalen Zust&#228;ndigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit &#252;bernehmen musste. Man erwartet, dass die Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit dauerhaft um 40 reduziert werden k&#246;nnen.</p>
<p>Der Pr&#228;sident des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, Prof. Dr. Fritz, hat sich beim Vorsitzenden des Frankfurter Anwaltsvereins pers&#246;nlich f&#252;r das Engagement des Vereins f&#252;r den Erhalt des Standortes Frankfurt bedankt. Trotz des Abflusses von 12 Richterstellen hofft der Pr&#228;sident des Verwaltungsgerichts, dass die erfreulich k&#252;rzeren Verfahrenslaufzeiten im Wesentlichen gehalten werden k&#246;nnen, die das Verwaltungsgericht in den vergangenen Jahren erreicht hat.</p>
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		<title>Zentralabitur f&#252;r Fachanw&#228;lte</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 08:21:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kurt Degenhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Satzungsversammlung der BRAK hat auf Ihrer Sitzung am 25.Juni 2010 beschlossen. tiefgehende &#196;nderungen an der FAO vorzunehmen.Allerdings fehlt der Selbstverwaltungsk&#246;rperschaft nach ihrer eigenen rechtlichen Voreinsch&#228;tzung  noch die Erm&#228;chtigungsgrundlage f&#252;r die geplanten Massnahmen. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen f&#252;r eine Ausweitung der Normbefugnis der Satzungsversammlung zu schaffen. Dazu hat die Satzungsversammlung neben dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Satzungsversammlung der BRAK hat auf Ihrer Sitzung am 25.Juni 2010 beschlossen. tiefgehende &#196;nderungen an der FAO vorzunehmen.<span id="more-1062"></span>Allerdings fehlt der Selbstverwaltungsk&#246;rperschaft nach ihrer eigenen rechtlichen Voreinsch&#228;tzung  noch die Erm&#228;chtigungsgrundlage f&#252;r die geplanten Massnahmen. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen f&#252;r eine Ausweitung der Normbefugnis der Satzungsversammlung zu schaffen. Dazu hat die Satzungsversammlung neben dem Vorschlag eines Gesetzesentwurfs auch ein komplettes Konzept verabschiedet, den Stand ihrer augenblicklichen Diskussion.</p>
<p>Demnach wird im Wesentlichen geplant:</p>
<p>Das gesamte Pr&#252;fungswesen geht in die H&#228;nde der Rechtsanwaltskammern &#252;ber. Das bisherige blosse  Zulassungsverfahren nach einer externen Qualifikation des Fachanwaltes wird zu einem umfassenden Kontroll- und Pr&#252;fungsrecht der Rechtsanwaltskammern selbst. Die verfasste Anwaltschaft soll eigener Herr &#252;ber die fachlichen Standards der Spezialisierung werden und das nicht externen Anbietern &#252;berlassen.</p>
<p>Bislang erfolgten die Leistungskontrollen bekanntlich zum Nachweis der besonderen fachlichen Kenntnisse bei dem Anbieter der Weiterbildungskurse selber. Es wurde festgestellt, dass das Niveau der Leistungskontrollen sehr unterschiedlich ausfiel. Aus Gr&#252;nden der Qualit&#228;tssicherung der Fachanwaltschaft und des Verbraucherschutzes soll die Leistungskontrolle nunmehr durch ein bundesweites Klausurensystem vereinheitlicht werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet dazu eine Aufgabenkommission ein, welche die Klausuraufgaben der Fachanwaltschaften , erstellt und verwaltet.</p>
<p>Zugleich soll das Hauptproblem in der Anwaltschaft mit der geltenden FAO angegangen werden. Oft erreichen die Kandidaten nicht die erforderlichen Fallzahlen in allen den von der FAO geforderten speziellen Rechtsbereichen einer Fachanwaltschaft. Es wurde oft kritisiert, dass dieses dazu f&#252;hre, nur Kandidaten aus eingesessenen Grosskanzleien h&#228;tten eine Chance, die Fachanwaltsqualifikation zu erreichen. Boutiqenl&#246;sungen bei Neugr&#252;ndungen seien beispielsweise  nicht m&#246;glich und die FAO unterst&#252;tze in unfairer Weise eine Konzentration auf dem Anwaltsmarkt. Als Kompensationsm&#246;glichkeit wird nach dem Entwurf deswegen ein Fachgespr&#228;ch angeboten.</p>
<p>Die vorstehenden Regelungen sind zwar nur angedacht, denn sie dienen bisher nur der Begr&#252;ndung des Gesetzesentwurfs zur &#196;nderung der BORA und zur Schaffung der gesetzlichen Erm&#228;chtigungsgrundlage der Selbstverwaltung. Das BMJ wollte f&#252;r seine Gesetzesvorlage eine eindeutige Stellungnahme der Satzungsversammlung mit einem wahrscheinlichen Ergebnis der geforderten Erm&#228;chtigung haben, &#252;ber die der Bundestag entscheiden soll. Dieses Ergebnis wurde in der Satzungsversammlung eint&#228;gig umfassend diskutiert, pr&#228;zsiert  und verabschiedet. Es ist damit zu rechnen, dass die Satzungsversammlung zu einer entsprechenden Neuverabschiedung der FAO schreiten wird, sobald die gesetzliche Erm&#228;chtigung vorliegt.</p>
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		<title>Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Frankfurt ab 01.07.2010</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 08:06:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>reuter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Leitlinien]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhaltsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Frankfurt hat soeben die neuen Unterhaltsleitlinien ab 0107.2010 ver&#246;ffentlicht.
Gleichzeitig findet man auf der Homepage eine Absichtserkl&#228;rung der Familiensenate im Unterhaltrecht ab dem 01.01.2011 ver&#246;ffentlicht.
www.hefam.de/home/MMhefam.html
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Frankfurt hat soeben die neuen Unterhaltsleitlinien ab 0107.2010 ver&#246;ffentlicht.</p>
<p>Gleichzeitig findet man auf der Homepage eine Absichtserkl&#228;rung der Familiensenate im Unterhaltrecht ab dem 01.01.2011 ver&#246;ffentlicht.</p>
<p><a href="http://www.hefam.de/home/MMhefam.html" class="extlink">www.hefam.de/home/MMhefam.html</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>OK-Vermerk beim Fax</title>
		<link>http://www.frankfurter-anwaltsverein.de/2010/06/09/ok-vermerk-beim-fax/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 10:56:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kurt Degenhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Büroorganisation]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Frankfurt differenziert neuerdings bei der streitigen Frage des Zugangs eines Fax. Der OK-Vermerk im Sendebericht des Absenders ist zwar nach wie vor kein Zugangsbeweis, aber er l&#246;st eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast aus.
Tr&#228;gt der Versender eines Faxschreibens unter Bezugnahme auf den &#8220;OK-Vermerk&#8221; des Sendeberichts substantiiert zum Zugang (§ 130 BGB) des Faxschreibens vor, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Frankfurt differenziert neuerdings bei der streitigen Frage des Zugangs eines Fax. Der OK-Vermerk im Sendebericht des Absenders ist zwar nach wie vor kein Zugangsbeweis, aber er l&#246;st eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast aus.<span id="more-1034"></span></p>
<p>Tr&#228;gt der Versender eines Faxschreibens unter Bezugnahme auf den &#8220;OK-Vermerk&#8221; des Sendeberichts substantiiert zum Zugang (§ 130 BGB) des Faxschreibens vor, so tr&#228;gt der Empf&#228;nger eine sekund&#228;re Darlegungslast dahingehend, welches Ger&#228;t er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Ger&#228;tes enthalten ist, ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals f&#252;hrt etc.</p>
<p>Zwar begr&#252;ndet die im Sendebericht mit dem „OK“-Vermerk bezeichnete &#220;bertragung eines Telefaxschreibens nach bisheriger Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1995, 665) keinen Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich des Zugangs am Faxger&#228;t des Empf&#228;ngers. Jedoch ist zweifelhaft, ob diese Auffassung, zumindest dann, wenn der Empf&#228;nger den Faxzugang einfach und nicht substantiiert bestreitet, den heutigen technischen Gegebenheiten noch gerecht wird.</p>
<p>Auch der BGH hat nunmehr hinsichtlich des Problems der Vollst&#228;ndigkeit des per Telefax &#252;bermittelten Dokuments seine Auffassung modifiziert (vgl. BGHZ 167, 214 ff.). F&#252;r den vollst&#228;ndigen Eingang eines per Telefax &#252;bermittelten Dokuments stellt er nunmehr auf die Speicherung der gesendeten technischen Signale im Telefaxger&#228;t des Empf&#228;ngers ab. Diese Grunds&#228;tze sind, wie dies bereits das OLG Karlsruhe (VersR 2009, 245) vertreten hat, auch auf das Problem des Zugangs im Sinne des § 130 BGB &#252;bertragen. Der „OK“-Vermerk auf dem Sendebericht beweist das Zustandekommen der Verbindung mit der Gegenstelle (BGH MDR 1996, 99). Daher kann bei einem „OK“-Vermerk auf dem Sendebericht eines Telefaxger&#228;tes generell davon ausgegangen werden, dass die Fax&#252;bertragung im Speicher des empfangenden Ger&#228;tes angekommen ist (OLG Karlsruhe a. a. O.). Zumindest bei modernen h&#246;herwertigen Telefaxger&#228;ten ist der Empfang anhand des Speichers &#252;berpr&#252;fbar. An dieser Situation ist auch die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu orientieren.</p>
<p>Wenn der Absender das Versenden des Faxschreibens und durch den „OK“-Vermerk auch das Zustandekommen der Verbindung mit dem Ger&#228;t des Empf&#228;ngers nachweist, kann sich der Empf&#228;nger nicht mit einem blo&#223;en Bestreiten des Zuganges begn&#252;gen. Ihn trifft vielmehr eine sekund&#228;re Darlegungslast dahingehend,</p>
<ul>
<li>welches Ger&#228;t er an der Gegenstelle betreibt,</li>
<li>ob die Verbindung im Speicher enthalten ist,</li>
<li>ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals f&#252;hrt, etc. (vgl. hierzu auch OLG M&#252;nchen, OLGR M&#252;nchen 2008, 777).</li>
</ul>
<p>Nur dann gen&#252;gt er seiner Prozessf&#246;rderungspflicht (§ 282 ZPO).</p>
<p>OLG FFM 19 U 213/09</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>OBin, Rechtsdezernentin und FAV einer Meinung</title>
		<link>http://www.frankfurter-anwaltsverein.de/2010/05/31/obin-und-rechtsdezernentin-einer-meinung-mit-fav/</link>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 14:08:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kurt Degenhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Justizverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Wegen des Erhalts des Verwaltungsgerichts in Frankfurt am Main haben sowohl  die Oberb&#252;rgermeisterin Petra Roth als auch die zust&#228;ndige Dezernentin Daniela Birkenfeld auf den Appell des Frankfurter Anwaltsvereins geantwortet.
Auch f&#252;r die Stadt Frankfurt ist es ein gro&#223;es Anliegen, den Standort des Verwaltungsgerichts dauerhaft zu sichern. Die Stadtverwaltung schlie&#223;t sich denn Argumenten des Frankfurt Anwaltsvereins ausdr&#252;cklich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wegen des Erhalts des Verwaltungsgerichts in Frankfurt am Main haben sowohl  die Oberb&#252;rgermeisterin Petra Roth als auch die zust&#228;ndige Dezernentin Daniela Birkenfeld auf den Appell des Frankfurter Anwaltsvereins geantwortet.<span id="more-1020"></span></p>
<p>Auch f&#252;r die Stadt Frankfurt ist es ein gro&#223;es Anliegen, den Standort des Verwaltungsgerichts dauerhaft zu sichern. Die Stadtverwaltung schlie&#223;t sich denn Argumenten des Frankfurt Anwaltsvereins ausdr&#252;cklich an.</p>
<p>Oberb&#252;rgermeisterin und Dezernentin sehen es ebenfalls sowohl f&#252;r die Stadt Frankfurt am Main als auch f&#252;r die hiervon betroffenen Beh&#246;rden und K&#246;rperschaften sowie f&#252;r die B&#252;rgerinnen und B&#252;rger als einen gro&#223;en Verlust an, w&#252;rde das Verwaltungsgericht in Frankfurt geschlossen. Die besondere Bedeutung Frankfurts in der Bundesrepublik und &#252;ber die Grenzen Deutschlands hinaus als Wirtschafts &#8211; und Finanzhauptstadt, Bev&#246;lkerungsdrehscheibe und gr&#246;&#223;te Kommune in Hessen ist durch ortsnahe Rechtsprechung zu unterstreichen. In gleichem Ma&#223; ist es f&#252;r die Stadt wichtig, dass dem B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern Rechtsschutz vor Ort geboten wird. Darin sind sich alle politisch Verantwortlichen einig. Am 25.3.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung die Schlie&#223;ung des Verwaltungsgerichts Frankfurt und die Verlagerung seiner Zust&#228;ndigkeiten auf andere Gerichte entschieden abgelehnt.</p>
<p>Abgesehen von den Einschnitten f&#252;r die B&#252;rgerinnen und B&#252;rger (l&#228;ngerer Anfahrtswege, erh&#246;hte Fahrtkosten, erschwerte Einlegung einer Klage zu Protokoll der Gesch&#228;ftsstelle) w&#252;rde eine Verlagerung des Verwaltungsgerichts einen Verlust an Qualit&#228;t der Rechtsprechung bedeuten. Die Qualit&#228;t des Frankfurter Verwaltungsgericht zeichnet sich insbesondere durch das in Wirtschaftsverwaltungsrecht vorhandene Spezialwissen aus, das eng mit der &#246;rtlichen Verwurzelung zusammenh&#228;ngt und europaweit Anerkennung findet.</p>
<p>Der Magistrat will  sich weiterhin nachdr&#252;cklich f&#252;r die Standortsicherung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt einsetzen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Staatssekret&#228;r antwortet FAV</title>
		<link>http://www.frankfurter-anwaltsverein.de/2010/05/19/staatssekretaer-antwortet-fav/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 09:27:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kurt Degenhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Gegen den Protest des Frankfurter Anwaltsvereins gegen die beabsichtigte Schliessung des VG Frankfurt, die Argumentation ist im wesentlichen diejenige im vorhergehenden Beitrag, fordert Staatssekret&#228;r Dr. Kriszeleit vom Hessischen Justizministerium Verst&#228;ndnis. Einsparungen bei der Justiz bis hin zu Gerichtsschlie&#223;ungen seien unvermeidbar.
Der hessische Minister der Finanzen hat demnach alle Ressorts um Benennung derjenigen Produkte oder Leistungen gebeten, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen den Protest des Frankfurter Anwaltsvereins gegen die beabsichtigte Schliessung des VG Frankfurt, die Argumentation ist im wesentlichen diejenige im vorhergehenden Beitrag, fordert Staatssekret&#228;r Dr. Kriszeleit vom Hessischen Justizministerium Verst&#228;ndnis. Einsparungen bei der Justiz bis hin zu Gerichtsschlie&#223;ungen seien unvermeidbar.<span id="more-1000"></span></p>
<p>Der hessische Minister der Finanzen hat demnach alle Ressorts um Benennung derjenigen Produkte oder Leistungen gebeten, auf die vollst&#228;ndig verzichtet werden k&#246;nne und erwartet von den einzelnen Ministerien Vorschl&#228;ge, welche mindestens 10 % des Aufwandsvolumens eines jeden Einzelplanes umfassen. Dem k&#246;nne sich die Justizverwaltung nicht entziehen. Daraufhin hat das hessische Ministerium der Justiz, f&#252;r Integration und Europa das <strong>Projekt Konsolidierung und Kompensation</strong> ins Leben gerufen. Es sollen Einsparpotenziale erarbeitet und m&#246;glichst im Einvernehmen umgesetzt werden ohne das erreichte Leistungs &#8211; und Qualit&#228;tsniveau der hessischen Justiz zu mindern.</p>
<p>Diese &#220;berlegungen m&#252;ssten mit oder auch f&#252;r die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hessen angestellt werden. Es dr&#228;nge sich die &#220;berlegung auf, ob alle Verwaltungsgerichte in Hessen erhalten werden m&#252;ssen. Es stelle sich die Frage, ob die f&#252;nf Verwaltungsgericht in Hessen (Gie&#223;en, Kassel, Darmstadt, Frankfurt am Main und Wiesbaden) f&#252;r die Gew&#228;hrleistung einer b&#252;rger- und wohnortnahen Justiz unerl&#228;sslich sind. Das schlie&#223;e ein, gegebenenfalls auch Aufgaben des Verwaltungsgerichts in Frankfurt am Main auf die anderen Verwaltungsgerichte zu verteilen.</p>
<p>Das hessische Justizministerium will noch vor der Sommerpause 2010 eine Konzeption zur Haushaltskonsolidierung vorlegen.</p>
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		<title>Unabh&#228;ngigkeit der Justiz</title>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 08:52:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kurt Degenhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Justizverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Projekt „Konsolidierung und Kompensation“ des Hessischen Justizministeriums mit der absehbaren Folge von Gerichtsschliessungen durch die Exekutive wirft &#252;berhaupt die Frage nach der richterlichen Unabh&#228;ngigkeit auf.
Die Exekutive h&#228;lt derzeit die Gerichte und Staatsanwaltschaften in vielf&#228;ltiger Abh&#228;ngigkeit. &#220;ber Einstellungen und &#8220;Bef&#246;rderungen&#8221; von Richtern und Staatsanw&#228;lten entscheidet in vielen Bundesl&#228;ndern der Justizminister allein. Personal- und Sachmittel weist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Projekt „Konsolidierung und Kompensation“ des Hessischen Justizministeriums mit der absehbaren Folge von Gerichtsschliessungen durch die Exekutive wirft &#252;berhaupt die Frage nach der richterlichen Unabh&#228;ngigkeit auf.<span id="more-993"></span></p>
<p>Die Exekutive h&#228;lt derzeit die Gerichte und Staatsanwaltschaften in vielf&#228;ltiger Abh&#228;ngigkeit. &#220;ber Einstellungen und &#8220;Bef&#246;rderungen&#8221; von Richtern und Staatsanw&#228;lten entscheidet in vielen Bundesl&#228;ndern der Justizminister allein. Personal- und Sachmittel weist der Finanzminister zu und streicht sie wieder nach Haushaltslage. Dabei bleibt der im Grundgesetz verbriefte Anspruch des B&#252;rgers auf Justizgew&#228;hrung, auf Zugang zur Justiz, ein faires Verfahren, eine z&#252;gige Entscheidung und die M&#246;glichkeit eines Rechtsmittels immer mehr auf der Strecke. Politische Einfl&#252;sse, Partei- und Kabinettsdisziplin hindern die Justizminister, die n&#246;tige Abhilfe zu schaffen.</p>
<p>In den meisten L&#228;ndern Europas ist der Gewaltenteilungsgrundsatz mit einer unabh&#228;ngigen Justiz in Strukturen der Selbstverwaltung umgesetzt. Die parlamentarische Versammlung des Europarates hat Deutschland bereits 2009 aufgefordert, ein System der Selbstverwaltung mit Justizr&#228;ten (judicial councils) einzuf&#252;hren und die M&#246;glichkeit abzuschaffen, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft Anweisungen zu einzelnen F&#228;llen geben.</p>
<p>Das h&#246;chste Beschlussgremium des Deutschen Richterbundes, die Bundesvertreterversammlung, hat am 25. M&#228;rz 2010 in Mannheim einen <strong>Entwurf f&#252;r ein Landesgesetz zur Selbstverwaltung der Justiz</strong><strong> </strong>(Landesjustizselbstverwaltungsgesetz) verabschiedet.</p>
<p>Das Modell des DRB sieht vor, dass an die Stelle des Justizministers ein Justizverwaltungsrat aus Richtern und Staatsanw&#228;lten tritt. Seine Mitglieder werden von einem Wahlausschuss bestimmt, dem mehrheitlich Landtagsabgeordnete und daneben gew&#228;hlte Richter und Staatsanw&#228;lte angeh&#246;ren (Justizwahlausschuss). Der Justizverwaltungsrat sorgt f&#252;r die Erf&#252;llung des Justizgew&#228;hrungsanspruchs. Das schlie&#223;t die Sicherung der Qualit&#228;t richterlicher und staatsanwaltlicher Arbeit ein. Insoweit ist der Justizverwaltungsrat auch gegen&#252;ber dem Parlament und der &#214;ffentlichkeit rechenschaftspflichtig. Zu seinen Aufgaben geh&#246;ren zudem alle Personalentscheidungen und die Dienstaufsicht in der Justiz. Kommt keine Einigung mit der zust&#228;ndigen Personalvertretung zustande, entscheidet er nicht allein &#8211; anders als heute oft der Justizminister -, sondern der Wahlausschuss. Der Justizverwaltungsrat stellt auch das Gesamtbudget der Justiz auf und vertritt es gegen&#252;ber dem Finanzminister und dem Parlament. Verwaltungsaufgaben, die gegenw&#228;rtig dezentral von den Gerichten und Staatsanwaltschaften selbst erledigt wurden, verbleiben dort, um eine schlanke Justizverwaltung zu garantieren.</p>
<p><a href="http://www.drb.de/cms/fileadmin/docs/sv_gesetzentwurf_100325.pdf" target="_self" class="extlink">http://www.drb.de/cms/fileadmin/docs/sv_gesetzentwurf_100325.pdf</a></p>
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		<title>Schliessung des VG in Frankfurt?</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Mar 2010 16:55:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kurt Degenhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Justizverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit gro&#223;em Erstaunen erfuhr es die Frankfurter Rechtsanwaltschaft erst aus der Presse, das Hessische Justizministerium plane, das Frankfurter Verwaltungsgericht zu schliessen. Eigentlich w&#228;hnte sich die Anwaltschaft immer mit Justizminister J&#246;rg Uwe Hahn (FDP) einig, dass die Justiz b&#252;rgernah zu organisieren sei. Damit ist es nicht in Einklang zu bringen, wenn nunmehr das mit Abstand gr&#246;&#223;te [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit gro&#223;em Erstaunen erfuhr es die Frankfurter Rechtsanwaltschaft erst aus der Presse, das Hessische Justizministerium plane, das Frankfurter Verwaltungsgericht zu schliessen. <span id="more-926"></span>Eigentlich w&#228;hnte sich die Anwaltschaft immer mit Justizminister J&#246;rg Uwe Hahn (FDP) einig, dass die Justiz b&#252;rgernah zu organisieren sei. Damit ist es nicht in Einklang zu bringen, wenn nunmehr das mit Abstand gr&#246;&#223;te Verwaltungsgericht in Hessen geschlossen werden soll. Die &#220;berlegungen &#252;berzeugen nicht, es seien damit Kosteneinsparungen im Justizhaushalt zu erreichen.</p>
<p>Das Frankfurter Verwaltungsgericht besch&#228;ftigt z. Zt. 42,5 Richter und 39 nichtrichterliche Bedienstete. Im Jahr 2009 gab es 4.109 Eing&#228;nge und 4.300 Verfahrensbeendigungen. 2.000 Verfahren sind derzeit anh&#228;ngig. Es ist zust&#228;ndig f&#252;r den Hochtaunuskreis, den Main-Taunus-Kreises, den Main-Kinzig-Kreis sowie die Asylverfahren f&#252;r die Stadt und den Landkreis Offenbach. In gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Beh&#246;rden des Staates und der Gemeinden gew&#228;hrt das Frankfurter Verwaltungsgericht damit Rechtsschutz f&#252;r etwa 1,5 Millionen Menschen. Damit ist die B&#252;rgern&#228;he des Frankfurter Verwaltungsgerichts unbestreitbar zahlenm&#228;&#223;ig belegt. In der Anwaltschaft versteht man nicht, weshalb trotz der Forderung von mehr B&#252;rgern&#228;he ausgerechnet das gr&#246;sste hessische Verwaltungsgericht geschlossen werden soll, welches f&#252;r die meisten B&#252;rger, n&#228;mlich des Ballungsraumes,  &#246;rtlich zust&#228;ndig ist. Neue und b&#252;rgern&#228;here Gerichte werden dagegen nicht geschaffen.</p>
<p>Zutreffend ist zwar, dass sich durch die Hartz IV-Gesetze  eine Verlagerung urspr&#252;nglicher Zust&#228;ndigkeit von den Verwaltungsgerichten auf die Sozialgerichte ergeben hat. Diese &#228;chzen unter ihrer wachsenden Aufgabenlast und die Anwaltschaft sieht mit Sorge, wie sich die Verfahren dort immer mehr verl&#228;ngern und mit den Parteirechten der B&#252;rger immer knapper umgegangen wird. Die Frankfurter Verwaltungsrichter selbst stellen es auch nicht streitig, dass es am Frankfurter Verwaltungsgericht deswegen zu viele Richterstellen gibt. Es sollen 12,5 Richterstellen sein. Die Versetzung eines Richters ist wegen des verfassungsrechtlichen Schutzgutes der richterlichen Unabh&#228;ngigkeit ohne seine Zustimmung nicht m&#246;glich; eine Ausnahme bildet die Versetzung wegen der Ver&#228;nderung der Gerichtsorganisation. Dieses kann aber nicht der Grund f&#252;r den geplanten Kahlschlag sein, denn alle betroffenen Richter haben nach Kenntnis des Frankfurter Anwaltsvereins ihr Einverst&#228;ndnis erkl&#228;rt, zur Sozialgerichtsbarkeit abgeordnet zu werden. Eine Abordnung ist zwar nur eine befristete T&#228;tigkeit an einer anderen Dienststelle, w&#252;rde der Sozialgerichtsbarkeit aber helfen. Wenn durch Pensionierungsabg&#228;nge am Verwaltungsgericht wieder Richterstellen frei wurden, m&#252;ssten die Abordnungen aufgehoben werden und die Neueinstellungen in der Sozialgerichtsbarkeit erfolgen. Das scheint vern&#252;nftig und sparsam zu sein. Andernfalls w&#228;re zu erw&#228;gen, Verwaltungsrichter in die ordentliche Gerichtsbarkeit zu versetzen, etwa als Zivilrichter oder Strafrichter. Eine solche Versetzung w&#228;re das Gegenteil der Erzielung von Synergie-Effekten, sondern w&#228;re fachlich etwa so als w&#252;rde man Winzer zu Milchbauern machen oder umgekehrt, nur weil beide Landwirte sind und beide mit Getr&#228;nkeindustrie zu tun haben. Die Einarbeitungszeiten w&#228;ren zum Schaden des B&#252;rgers nicht akzeptabel. Zwischen Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht da schon eher eine gewisse Verwandtschaft, zumal die Sozialgerichtsbarkeit durch die Hartz VI-Gesetze in vielerlei Hinsicht das Erbe der Verwaltungsgerichtsbarkeit angetreten hat. Anw&#228;lte fragen: „Wo bleibt das Problem?“</p>
<p>Die Frankfurter Anwaltschaft bef&#252;rchtet ausserdem jahrelange Kompetenzverluste einer neu formierten hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit allgemein. Mit der Schlie&#223;ung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt w&#228;re nicht nur die Schlie&#223;ung eines lokalen Gerichts verbunden, sondern eine Strukturver&#228;nderung der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit &#252;berhaupt. Zun&#228;chst versteht es sich von selbst, dass ein Gericht auf Dauer eine gewisse spezifische Kultur entwickelt. Diese wiederum m&#252;sste in den neu formierten Gerichten wieder aufgebaut werden. Besonders ist vieles von der Kompetenz des Verwaltungsgerichts Frankfurt mit dem Finanzplatz Frankfurt und spezifischen Anforderungen des Ortes verbunden, wo es residiert.</p>
<p>Zum einen ist das Frankfurter Verwaltungsgericht mit dem Frankfurter Flughafen verkn&#252;pft. Dieser ist das bundesweit gr&#246;&#223;te Eingangstor f&#252;r Asylantragsteller. V&#246;lkerrechtlich ist die BRD verpflichtet, vor der Abweisung durch die Grenzschutzbeh&#246;rden einen schnelles rechtsstaatlich akzeptabel &#220;berpr&#252;fungsverfahren durchzuf&#252;hren, ob der Antragsteller einreisen darf oder nicht. Der Frankfurter Anwaltsverein hat mit dem Bundesminister des Inneren einen Vertrag geschlossen, nach welchem er die Aufgabe am Flughafen &#252;bernimmt, den Antragstellern f&#252;r dieses Verfahren einen Rechtsanwalt zur Verf&#252;gung zu stellen. Zust&#228;ndig f&#252;r Rechtsmittel ist das Verwaltungsgericht Frankfurt. Es gelten sehr enge Fristen und die betroffenen Rechtsanw&#228;lte w&#252;rden es als eine Behinderung ihrer T&#228;tigkeit ansehen, wenn sie ein anderes Gericht akzeptieren m&#252;ssen, als dasjenige am Ort des Flughafens ans&#228;ssige Verwaltungsgericht.</p>
<p>Das Frankfurter Verwaltungsgericht ist f&#252;r alle Verfahren im Bereich der Finanzdienstleistungsaufsicht bundesweit zust&#228;ndig. Dabei geht es beispielsweise um die Abberufung von Bankvorst&#228;nden oder um Verbote von Finanzanlagegesch&#228;ften. Am Finanzplatz Frankfurt hat sich einerseits eine hochspezialisierte Rechtsanwaltschaft etabliert, welche kein Verst&#228;ndnis daf&#252;r aufbringen w&#252;rde, wenn der Bankenplatz und das f&#252;r die Bankenaufsicht zust&#228;ndige &#246;rtliche Gericht entkoppelt w&#252;rden. Die hochspezialisierte Materie ist andererseits auch nicht ohne weiteres auf andere Richter ohne ganz erhebliche Einarbeitungsverluste &#252;bertragbar. Dasselbe gilt f&#252;r Verfahren gegen B&#246;rsenaufsicht in Frankfurt sowie f&#252;r Verfahren gegen die Deutsche Bundesbank. Schwierige, ganz spezielle Streitverfahren sind am Verwaltungsgericht Frankfurt auch deswegen zu lokalisieren, weil es f&#252;r Verfahren gegen Entscheidungen des Bundesamts f&#252;r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zust&#228;ndig ist und sich auch bei den daf&#252;r verantwortlichen Richtern ein spezielles Wissen, beispielsweise in technischer Hinsicht &#252;ber Exportg&#252;ter, ergeben hat.</p>
<p>Die neue Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte es nach ihrem Amtsantritt nochmals ausdr&#252;cklich, dass ein Schwerpunkt ihrer Justizpolitik bei der Standortsicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland liegen soll. Eine Au&#223;enhandelswirtschaft wie diejenige der Bundesrepublik ist ganz wesentlich darauf angewiesen, wie zuverl&#228;ssig und schnell die nationale Justiz rechtsstaatlich einwandfreien und plausiblen Rechtsschutz gew&#228;hrt. Es ist f&#252;r deutsche Firmen nicht mehr selbstverst&#228;ndlich, dass im Au&#223;enhandel Vertr&#228;ge nach deutschem Recht und mit einer deutschen Gerichtszust&#228;ndigkeit geschlossen werden. Es findet mittlerweile auch eine internationale Konkurrenz der Rechtssysteme statt. Wie w&#252;rde es auf deutsche Finanzinvestoren oder Finanzdienstleister wirken, wenn f&#252;r den Finanzplatz London in Fragen der Finanzaufsicht neuerdings das Verwaltungsgericht Berkshire zust&#228;ndig w&#228;re oder wenn der Staat New York f&#252;r F&#228;lle aus New York City und der Wall Street ein Verwaltungsgericht in seinem Hinterland bestimmen w&#252;rde?</p>
<p>Schlie&#223;lich bestreitet der Frankfurter Anwaltsverein auch die angestrebten Spareffekte. Das Geb&#228;ude des Verwaltungsgerichts Frankfurt wurde erst im Jahr 2006 bezogen. Das Land Hessen hat sich gegen&#252;ber dem Eigent&#252;mer mit einem 20 –j&#228;hrigen Mietvertrag verpflichtet; daf&#252;r wurde das Geb&#228;ude auf die speziellen Bed&#252;rfnisse eines Verwaltungsgerichts zugeschnitten. Es w&#228;re ein Wunder, wenn der Vermieter seinen Mieter aus dieser zwanzigj&#228;hrigen Bindung entlassen w&#252;rde, gar noch ohne R&#252;ckbauverpflichtung. Eher ist die Prognose erlaubt, dass das Geb&#228;ude zu Lasten des hessischen Steuerzahlers -ohne oder nach seinem R&#252;ckbau- f&#252;r den Rest der Mietdauer ungenutzt leer steht, wie &#252;berhaupt z.Zt. 2.150.000 m² weitaus attraktiverer B&#252;rofl&#228;che im Raum Frankfurt am Main. Der hessische Steuerzahler zahlt also weiterhin Miete. Der Personalaufwand bleibt im wesentlichen der Gleiche. Die Eingangszahlen der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit selbst werden sich durch die Verlagerung von Gerichtsstandorten nicht ver&#228;ndern. Zugleich h&#228;tte das Land Hessen aber Aufwendungen, die angrenzenden Verwaltungsgerichte aufzustocken, welche jetzt den Klageeingang des Verwaltungsgerichts Frankfurt zu verkraften h&#228;tten. Die Kosten steigen, aber die B&#252;rgern&#228;he leidet.</p>
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		<title>Betriebsratswahl: Anwaltshilfe f&#252;r Wahlvorstand</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 14:50:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kurt Degenhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kosten+Vergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[M&#246;chte der f&#252;r eine Betriebsratswahl gebildete Wahlvorstand einen Rechtsanwalt als Sachverst&#228;ndigen hinzuziehen, so bedarf es einer vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Fehlt diese, so muss der Arbeitgeber nicht die durch die Hinzuziehung des Rechtsanwalts entstehenden Kosten tragen (Bundesarbeitsgericht Urt. v. 1.11.2009)
Der Fall:
Der zur Vorbereitung und Durchf&#252;hrung der Betriebsratswahl 2006 gebildete Wahlvorstand eines Betriebes hatte einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>M&#246;chte der f&#252;r eine Betriebsratswahl gebildete Wahlvorstand einen Rechtsanwalt als Sachverst&#228;ndigen hinzuziehen, so bedarf es einer vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Fehlt diese, so muss der Arbeitgeber nicht die durch die Hinzuziehung des Rechtsanwalts entstehenden Kosten tragen (Bundesarbeitsgericht Urt. v. 1.11.2009)<span id="more-908"></span></p>
<p><strong>Der Fall:</strong></p>
<p>Der zur Vorbereitung und Durchf&#252;hrung der Betriebsratswahl 2006 gebildete Wahlvorstand eines Betriebes hatte einen Rechtsanwalt mit seiner Beratung beauftragt und seinen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber f&#252;r diesen Aufwand der Wahl an den Rechtsanwalt abgetreten. Der Rechtsanwalt informierte die Arbeitgeberin &#252;ber die Mandatierung und bot ihr alternativ ein Stunden- oder ein Pauschalhonorar an. Die Arbeitgeberin reagierte hierauf nicht. Nach der Durchf&#252;hrung der Wahl nahm der Rechtsanwalt wegen der Abtretung die Arbeitgeberin gerichtlich auf Zahlung der f&#252;r die au&#223;ergerichtliche Beratung des Wahlvorstands angefallene Verg&#252;tung in Anspruch. Sein Antrag blieb in allen Instanzen ohne Erfolg.</p>
<p><strong>Die Entscheidung:</strong></p>
<p>Der Rechtsanwalt konnte von der Arbeitgeberin keine Rechtsanwaltsverg&#252;tung f&#252;r die Beratung des Wahlvorstands verlangen. Zwar muss ein Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratswahl tragen, wozu grunds&#228;tzlich auch die Aufwendungen des Wahlvorstands f&#252;r die Hinzuziehung eines Sachverst&#228;ndigen geh&#246;ren k&#246;nnen. Voraussetzung hierf&#252;r ist aber, dass Wahlvorstand und Arbeitgeber <strong>zuvor</strong> eine Vereinbarung &#252;ber die Hinzuziehung einer sachkundigen Person getroffen haben.</p>
<p>Unmittelbar erlaubt das Gesetz nur die Beauftragung eines Sachverst&#228;ndigen durch den Betriebsrat, der die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers ggf. gerichtlich ersetzen lassen kann. Dies ist nach dem Sinn und Zweck des Betriebsverfassungsrechts allerdings auch auf den Wahlvorstand entsprechend anzuwenden. Es muss aber fair und interessengerecht verlaufen. Erst muss der Gegenstand der Beauftragung des sachverst&#228;ndigen Rechtsanwaltes und der Kostenrahmen durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zuverl&#228;ssig festgelegt werden und dabei ist dem Arbeitgeber die M&#246;glichkeit einzur&#228;umen, Einwendungen vorzubringen oder dem Wahlvorstand sogar das Angebot zu unterbreiten, eigenen Sachverstand in Rechtsfragen zur Verf&#252;gung zu stellen.</p>
<p>Da es im Streitfall an der erforderlichen vorherigen Vereinbarung mit der Arbeitgeberin fehlte, war ein Anspruch des Wahlvorstands gegen die Firma auf Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten nicht entstanden. Die Abtretung der Wahlkosten in H&#246;he der Rechtsanwaltsverg&#252;tung f&#252;r den Sachverst&#228;ndigen ging ins Leere.</p>
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