Archiv der Kategorie: Gesetzgebung

Wichtiges Urteil zum Unterhaltsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.01.2011 die vom BGH seit dem Unterhaltsrechtsreformgesetz 2008 eingeführte “Dreiteilungsmethode” zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts als verfassungswidrig “gekippt”. Damit steht ein Großteil der seit 2008 ergangenen Urteile, die auf dieser Methode fußen, erneut auf dem Prüfstand. Auf die Rechtsvorschriften des § 323 Abs. 3 ZPO und § 238 Abs. 3 FamFG wird hingewiesen.

Auch wenn die weiteren Auswirkungen für die Praxis noch nicht absehbar sind, sollten sich Unterhaltsberechtigte, die aufgrund der Rechtsprechung des BGH in den vergangenen drei Jahren Unterhaltskürzungen hinnehmen mussten, unverzüglich mit einer/einem Rechtsanwältin/Rechtsanwalt in Verbindung setzen um keine Nachteile zu erleiden.
www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110125_1bvr091810.html

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Zentralabitur für Fachanwälte

Die Satzungsversammlung der BRAK hat auf Ihrer Sitzung am 25.Juni 2010 beschlossen. tiefgehende Änderungen an der FAO vorzunehmen. Weiterlesen

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Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Frankfurt ab 01.07.2010

Das OLG Frankfurt hat soeben die neuen Unterhaltsleitlinien ab 0107.2010 veröffentlicht.

Gleichzeitig findet man auf der Homepage eine Absichtserklärung der Familiensenate im Unterhaltrecht ab dem 01.01.2011 veröffentlicht.

www.hefam.de/home/MMhefam.html

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Erweiterung des anwaltlichen Zeugnisverweigerungsrechts

Das Zeugnisverweigerungsrecht der Rechtsanwälte muss dringend und soll schnell reformiert werden. Dieses wurde auf den traditionellen Neujahrsempfang des DAV am 20. Januar 2010 klargestellt. Weiterlesen

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Kündigungssperrfrist bei Umwandlung

Die hessische Landesregierung hat die bisherige Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum zum 01.01.2010 von bisher 10 Jahren für alle Kündigungen nach dem vorgenannten Datum auf 5 Jahre abgekürzt.

Zukünftig fallen im Rhein-Main-Gebiet auch die Städte Bensheim und Bad Homburg aus der entsprechenden Verordnung, d.h. dort gelten nunmehr die allgemeinen Regeln des § 577 a BGB.

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