Einige Rechtschutzversicherungen fordern ihre Versicherungsnehmern bei Fällen von mehreren Geschädigten auf, den Ausgang von Musterverfahren abzuwarten, weil eine gleichwohl eingereichte Klage mutwillig sei. Bei Sammelklagen möchten einige Rechtsschutzversicherer ihre Versicherungsnehmer dazu bringen, gemeinsam mit anderen geschädigten Versicherungsnehmern eine gemeinsame Klage einzureichen. Der EuGH hält das für einen Verstoß gegen die Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22.06.1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung. Weiterlesen
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