Archiv der Kategorie: Prozessrecht

Rücknahme der Berufung nur bis zum Beginn der Urteilsverkündung möglich

Nach “Die Berufung wird…” ist es zu spät. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Nachrichten und Prozessrecht

Europäisches vorläufiges Zahlungsverbot

Unternehmen und Privatleute sollen künftig leichter Schulden in anderen EU-Staaten eintreiben können. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Nachrichten und Prozessrecht

Wichtiges Urteil zum Unterhaltsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.01.2011 die vom BGH seit dem Unterhaltsrechtsreformgesetz 2008 eingeführte “Dreiteilungsmethode” zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts als verfassungswidrig “gekippt”. Damit steht ein Großteil der seit 2008 ergangenen Urteile, die auf dieser Methode fußen, erneut auf dem Prüfstand. Auf die Rechtsvorschriften des § 323 Abs. 3 ZPO und § 238 Abs. 3 FamFG wird hingewiesen.

Auch wenn die weiteren Auswirkungen für die Praxis noch nicht absehbar sind, sollten sich Unterhaltsberechtigte, die aufgrund der Rechtsprechung des BGH in den vergangenen drei Jahren Unterhaltskürzungen hinnehmen mussten, unverzüglich mit einer/einem Rechtsanwältin/Rechtsanwalt in Verbindung setzen um keine Nachteile zu erleiden.
www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110125_1bvr091810.html

Veröffentlicht unter Gesetzgebung und Nachrichten und Prozessrecht

Gerichtsfachanlagen und Fristen

Anders als der Frankfurter Anwaltsverein unterhält der Kölner Anwaltverein in seiner Gerichtsfachanlage auch Briefkästen für die Kölner Gerichte. Das ist nicht unbedingt fristenfest (OLG Köln 4.10.2010; 9 U 128/09). Trotzdem sollte beachtet werden, dass stets ein Zugang in die Kanzlei i.S.d. § 130 BGB über die Gerichtsfachsanlage des Vereins stattfindet, wenn auch keine Zustellung i.S.d. ZPO. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftungsfragen und Justizverwaltung und Nachrichten und Prozessrecht

BVerfG zur Auslieferung nach dem IRG

Das Bundesverfassungericht hat in einer Entscheidung nunmehr festgestellt, dass das Internationale Gesetz über die Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in Auslieferungssachen dem Amtsgericht die Pflicht auferlegt in eigener Verantwortung das Vorliegen von Haftgründen nach § 22 IRG zuprüfen und nicht erst eine Entscheidung des zuständigen OLG abzuwarten.
Man wird jetzt prüfen müssen, wie sich diese Entscheidung sich auf zukünftige Auslieferungsverfahren auswirkt.
Die Entscheidung mit Sachverhalt kann nachgelesen werden auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100916_2bvr160807.html

Verschlagwortet mit , , , | Veröffentlicht unter Nachrichten und Prozessrecht