Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess – 50 Jahre danach

Im August 1965 wurde das Urteil im ersten Auschwitz-Prozess gesprochen, damit endete der bislang größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte. Des 50. Jahrestags der Urteilsverkündung hat der Frankfurter Anwaltsverein im Jahr 2015 mit einer Reihe von Veranstaltungen gedacht.

Am 15. Oktober 2015 fand im Festsaal des Casino-Gebäudes der Goethe-Universität eine Podiumsdiskussion zum Thema „Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess – 50 Jahre danach“ statt. Dabei referierte zunächst Herr Werner Renz vom Fritz-Bauer-Institut über „Der Auschwitz-Prozess in juristisch-zeitgeschichtlicher Perspektive“, gefolgt wurde dieser Vortrag vom Beitrag des Richters am Amtsgericht Hanau Dr. Kai Zehelein zum Thema „Verteidigung im Auschwitz-Prozess“.

Die sich daran anschließende sehr rege Publikumsdiskussion wurde moderiert von Herrn Rechtsanwalt Michael Koch, Fachanwalt für Strafrecht aus Frankfurt. Als besonderen Gast konnten wir im Publikum Herrn Oberstaatsanwalt a.D. Gerhard Wiese begrüßen, der als Staatsanwalt am ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess beteiligt war.