Zusatzveranstaltung: Haftung und urheberrechtliche Auskunftsansprüche im Internet

Der großen Nachfrage wegen: Zusatz-Veranstaltung

Fortbildungsveranstaltung FAO § 15

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

wir laden ein zu unserem C o l l o q u i u m mit dem Thema

Haftung und urheberrechtliche Auskunftansprüche im Internet

am Mittwoch, dem 29. April 2009, 14.00 Uhr s.t. – 16.30 Uhr

Raum 101, Gebäude B, Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main

Referent: Dr. Helmut Hoffmann, Richter am OLG Stuttgart

Im Internetrecht stellen sich zahlreiche Haftungsfragen. Das gilt vom privaten Betreiber eines Meinungsforums über die Verantwortlichkeit der Eltern für ihre surfenden Kinder bis zu Internet-Diensteanbietern (Providern).

Besonders aktuell sind die durch den im Herbst 2008 in Kraftgetretenen neuen § 101 UrhG geschaffenen Auskunftsansprüche gegen vermutete Urheberrechtsverletzer und gegen Internetprovider. Hier hat sich eine – im Colloquium dargestellte – differenzierende Rechtsprechung entwickelt.

Der Bundesgerichtshof hat in einigen neuen Entscheidungen begonnen, ein neues System der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungansprüche anhand von Internet-Fällen zu entwickeln, das von der herkömmlichen Störerhaftung unterscheidet. Dies steht in einem Spannungsverhältnis zu europarechtlichen Normen.

Das Colloquium stellt die Grundlagen und die aktuelle – vor allem zivilrechtliche – Rechtsprechung vor und behandelt den Zusammenhang mit den einschlägigen Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG).

Im Teilnahmebeitrag ist neben einem Skript eine CD des Referenten mit zahlreichen – oft nur schwer zugänglichen – Urteilen im Volltext enthalten.

Der Referent Dr. Helmut Hoffmann ist Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.

Er hat eine langjährige Seminarerfahrung im Internetrecht.

Er ist Verfasser zahlreicher Aufsätze zur Thematik, vor allem in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) und in Multimedia und Recht (MMR). Im Kommentar Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, Verlag C.H.Beck, 2008, hat er die Haftungsvorschriften des Telemediengesetzes kommentiert.

Die Teilnahmegebühr beträgt 36.00 € für Mitglieder, 56.00 € für Nicht-Mitglieder einschließlich Skript und CD.

Mit freundlichen Grüssen,

Nora Schneider
Geschäftsführerin

Weiter zum Anmeldeformular

Download Anmeldeformular (PDF)

Artikel drucken Artikel drucken
Dieser Beitrag wurde unter abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setzen Sie ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.