Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO
Wir laden ein zu unserem Colloquium am
Mittwoch, 08. September 2010, 14.00 Uhr s.t.
im Raum 101, Geb. B, Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main
-Parkmöglichkeiten im Parkhaus “Am Gericht“ oder Parkhaus „Konrad-Adenauer-Straße“-
Neues aus dem Polizeistaat:gefahrenabwehrrechtliche Sicherstellung nach dem Strafverfahren
Referent: Rechtsanwalt Philipp Thiée, Frankfurt am Main
Zunehmend setzt sich die präventive Logik der Polizei im Strafverfahren durch. Jüngst versuchen Polizeibehörden in mehreren Bundesländern in Strafverfahren sichergestellte Gelder durch das Polizeirecht sicherzustellen.
Wenn im Strafverfahren sich ein Verdacht nicht bestätigt und kein Verfall angeordnet werden kann, wird eine sogenannte „präventive Gewinnabschöpfung“ versucht. Insbesondere an Mandanten, die wegen BtM-Straftaten vor Gericht standen, versucht der Staat sich auf diese Weise zu bereichern. Strafverteidiger wissen oft nicht wie man mit diesem schikanösen und unerwarteten Schachzug der Behörden umgehen soll. In dem Colloquium soll die Entwicklung dieses polizeilichen Vorgehens nachgezeichnet und mögliche Gegenargumentationen dargestellt werden.
Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder des DAV 50,00 €, Nicht-Mitglieder 70,00 €, Jung-Anwälte 30,00 € (bis 2 Jahre Erst-Zulassung). Die Anmeldungen erbitten wir mit umseitigem Formular in Kopie per Fax, E-Mail oder an o.g. Anschrift.
Anmeldeformular
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