Neues WEG ab dem 01. Juli 2007
Das im März 2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 370 ff) verkündete neue Wohnungseigentumsgesetz tritt am 01. Juli 2007 in Kraft.
Wesentliche Änderungen sind u.a. das künftig die Vorschriften der ZPO anstelle des FGG auch in WEG-Verfahren gelten. Die Gesetzesnovelle vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und trägt durch verstärkte Zulassung von Mehrheitsentscheidungen dem gestiegenen Renovierungsbedarf Rechnung.
Eine ausführliche Darstellung der Regelungen findet sich im Anwaltsblatt 6/2007, S. 403 ff.