VERANSTALTUNG VERSCHOBEN AUF 04.05.2022: Veranstaltung vom 17.11.2021: Quo vadis ERV? In der aktiven Nutzungspflicht Haftungsfallen vermeiden
Aufgrund der aktuellen Coronaentwicklung und der damit verbundenen Unsicherheit, hat
der Veranstalter sich entschlossen , das Symposium der Deutschen Anwalts Zukunftsmesse „DAZ“ auf den 4. Mai 2022 zu verschieben.
Ticketinhabern ist es überlassen, sich die bereits erworbenen Tickets vollständig erstatten
oder sich als gültiges Ticket für den 4. Mai 2022 übertragen zu lassen.
Die entsprechende Abwicklung kann über ticket@daz-messe.de formlos vorgenommen werden
In Anbetracht der verbindlichen Einführung des beA zum 01.01.2022 kann nur jedem Kollegen/ jeder Kollegin empfohlen werden, die u.s. Veranstaltung zu besuchen, zumal diese Plattform und Programm unabhängig ist. Mitglieder des Frankfurter Anwaltsvereins (sowie auch des Deutschen Anwaltvereins) erhalten einen Rabatt.
Am 17. November 2021 findet die Deutsche Anwalt Zukunftsmesse DAZ im Frankfurt Marriott Conference Center statt.
Hauptreferent ist Herr Dr. Henning Müller – Autor des eJustice-Praxishandbuchs – mit dem brandaktuellen Thema :
Quo vadis ERV? In der aktiven Nutzungspflicht Haftungsfallen vermeiden
Dr. Henning Müller ist Direktor des Sozialgerichts Darmstadt. Von 2010 bis 2020 war er als Präsidialrichter für IT und Organisation in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit, von 2017 bis 2020 in der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit tätig. Seitdem hat er zahlreiche Publikationen im Bereich „eJustice“ verfasst. Zusätzlich ist er auch Mitherausgeber des juris-Praxiskommentars zum elektronischen Rechtsverkehr (jurisPK-ERV).
Flankiert wird das Symposium von einem beA Kompaktseminar, das kurz vor dem Start der aktiven Nutzungspflicht, einen kompakten
Überblick inklusive Checklisten
Nähere Informationen zu der Agenda des Kompaktseminars und den Inhalten des Symposiums sowie Anmeldung:
Jens Jörg Hoffmann
Vorstandsmitglied
Frankfurt, 21. Oktober 2021