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Gerichtsfachanlage am Amtsgericht Frankfurt am Main

Aufgrund Rückfragen Ihrerseits möchten wir Ihnen zu Ihrer Information und auch zu Ihrer Sicherheit mitteilen, dass der Zugang zu den Frankfurter Gerichtsfächern im Gebäude B Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen derzeit nach wie vor möglich ist.

Wir möchten aber auch darauf hinweisen dass es nicht möglich ist, die Gerichtsfächer durch unsere Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle (die im Home-Office sind) oder durch die Mitarbeiterin der Justiz leeren zu lassen.

Die Verantwortung hinsichtlich der Entgegennahme von Zustellungen über das Gerichtsfach obliegt allein den Anwältinnen und Anwälten, die entsprechende Gerichtsfächer eingerichtet haben und nutzen.  Wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen von der Gerichtsfach-Anlage fernhalten wollen oder müssen, sind Sie daher gehalten, entweder eine eigene Vertretungslösung zu finden oder aber die jeweiligen Geschäftsstellen mit dem Hinweis anzuschreiben, dass die Gerichtsfachanlage von Ihnen bis auf Weiteres nicht mehr genutzt wird.  In letzterem Fall müssten Sie sich vergegenwärtigen, dass dann die gerichtskostenfreie Übersendung von z.B. Gerichtsakten an Ihre hiesige Kanzlei nicht mehr erfolgen wird, sondern im Einzelfall 12 Euro Versendungspauschale durch die Justiz in Rechnung gestellt werden dürften.

Der Vollständigkeit möchten wir den Hinweis der Rechtsanwaltskammer Frankfurt noch einmal aufnehmen, dass eine Verpflichtung besteht, für Erkrankungs- und andere Abwesenheitsfälle eine Vertreterin oder einen Vertreter zu bestellen.