Über uns

Was kann man sich unter einem Verein vorstellen, dessen Nachkriegsgeschichte damit beginnt, dass er als Tarnorganisation für die seinerzeit noch verbotene Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main auftritt?

Erstmals gegründet wurde der Verein 1888. Politisch aufgelöst wurde er unter der Herrschaft des Nationalsozialismus, aber am 11.02.1948 von Rechtsanwälten unter dem Namen „Rechtsanwaltskammer Frankfurt e.V.” erneut ins Leben gerufen. Sogleich nach Wiederzulassung der Rechtsanwaltskammer übernahm der Verein seine eigenen satzungsmäßigen Aufgaben zur Förderung der beruflichen Interessen der im Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Heute ist der Verein mit nahezu 3000 Mitgliedern zu einer starken regionalen berufsständischen Interessenvertretung geworden. Zu seinen führenden Einrichtungen zählen drei Beratungsdienste, nicht nur für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger: Zum einen die Rechtsberatungsstelle, in der werktäglich ehrenamtlich jeweils zwei Kolleginnen und Kollegen tätig sind. Zum anderen (gemeinsam mit der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.) der Anwaltsnotdienst in Strafsachen (Strafverteidigernotdienst), der 24 Stunden täglich, an 365 Tagen im Jahr, erreichbar ist.

Seit 1998 ist zusätzlich noch der ständige asylrechtskundige Beratungsdienst am Flughafen Rhein-Main hinzugekommen.

Für die Kolleginnen und Kollegen ist der Verein ein aktiver Informationsträger, der mit seinen Fortbildungsmaßnahmen auch für die anwaltliche Qualitätssicherung sorgt. Er bildet eine Schnittstelle zur Justizverwaltung und die Mitarbeit in der Rechtsanwaltskammer gilt als Pflicht. Insgesamt will der Verein die Arbeit seiner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leichter und für die Öffentlichkeit transparenter machen.

Der Frankfurter Anwaltsverein wirbt mit seinen Leistungen und seiner Hilfe dafür, dass eines Tages alle zugelassenen Kolleginnen und Kollegen es als Selbstverständlichkeit ansehen, Mitglied im Frankfurter Anwaltsverein zu werden.