Corona - News, Nachrichten

Neueste Informationen der hessischen Arbeitsgerichte zur Wiederaufnahme der Gerichtsverhandlungen (Stand 21.04.2020)

Informationen zu Gerichtsverhandlungen und Schutzvorkehrungen an den hessischen Arbeitsgerichten wegen der Corona-Pandemie

 

Die Corona-Pandemie erfordert auch an den hessischen Arbeitsgerichten und dem Hessischen Landesarbeitsgericht erhöhte Schutz- und Hygieneanforderungen. Der Gerichtsbetrieb ist nicht geschlossen. Es finden mündliche Verhandlungen statt. Bitte nehmen Sie deshalb die folgenden Hinweise zur Kenntnis.

 

I.

 

Informationen zu Gerichtsverhandlungen und für Prozessbevollmächtigte:

 

Ab sofort werden bis auf weiteres an den hessischen Arbeitsgerichten und am Hessischen Landesarbeitsgericht wieder regelmäßig mündliche Verhandlungen durchgeführt. Dies macht besondere Maßnahmen notwendig, um einen geordneten und funktionierenden Sitzungsbetrieb sicherzustellen. Größere Ansammlungen von Personen vor und in den Sitzungssälen müssen vermieden werden. Es ist das Ziel aller Arbeitsgerichte und des Hessischen Landesarbeitsgerichts, unter Beachtung der geltenden Schutz- und Hygienebestimmungen den Anliegen der rechtssuchenden Parteien Fortgang zu geben.

Sowohl an den hessischen Arbeitsgerichten als auch am Hessischen Landesarbeitsgericht werden Sitzungssäle nur genutzt, wenn zwischen Parteivertreter*innen, Parteien, Richter*innen sowie ggfs. Zuschauer*innen der erforderliche Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist. Außerdem wird eine besondere Hygiene eingehalten. Dies führt an vielen Gerichtsstandorten dazu, dass insgesamt weniger Sitzungssäle genutzt werden können und überall die Zuschauerplätze deutlich reduziert sind. Sitzungstermine werden, soweit wie möglich, zeitlich entzerrt, um Begegnungen bei Betreten und Verlassen des Gebäudes und der Sitzungssäle so gering wie möglich zu halten.

In den Gerichten sind ggfs. Abstandsmarkierungen angebracht, um deren Beachtung dringend gebeten wird. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, die strikte Einhaltung der Abstandsregeln zu überwachen.

Beachten Sie darüber hinaus die jeweils am Eingang eines Gerichts ausgehängten örtlichen Hausverfügungen. In diesen Hausverfügungen ist aktuell geregelt, ob und welche Zugangsbeschränkungen nach den gesetzlichen Regelungen zur Corona-Pandemie gelten. Bitte nehmen Sie auch unbedingt die Hinweise zur Kenntnis, die zusätzlich auf den Internetseiten der einzelnen Arbeitsgerichte für das jeweilige Gericht veröffentlicht werden.

Es finden Eingangskontrollen statt.

Personen die von einem Rechtsstreit betroffen sind und durch eine/n Prozessbevollmächtigte/n vertreten werden, müssen nur dann zu einer mündlichen Verhandlung erscheinen, wenn sie dazu persönlich geladen wurden. Wer nicht verpflichtet ist, an einer Sitzung teilzunehmen, kann dies weiterhin freiwillig tun. Er/Sie sollte aber mit seinem Prozessbevollmächtigten oder seiner Prozessbevollmächtigten überlegen, ob es erforderlich ist. Die Gerichte sind darauf eingestellt, dass es notwendig sein kann, eine Verhandlung kurz für telefonische Rückfragen zu unterbrechen.

Zeugen müssen erscheinen, wenn sie geladen sind. Ob diese Pflicht im Einzelfall wegen der Corona-Pandemie nicht besteht, kann nur individuell durch die zuständigen Kammern entschieden werden.

 

II.

 

Zusätzliche Informationen für alle rechtssuchenden Bürger*innen:

 

Wenn Sie nicht an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen wollen, bitten wir Sie, dass Sie sich vorrangig nur telefonisch oder schriftlich an das örtliche Arbeitsgericht oder das Hessische Landesarbeitsgericht wenden. Persönliche Vorsprachen sind auf das absolut Notwendige zu reduzieren. Über die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstellen der Arbeitsgerichte informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten des jeweiligen Arbeitsgerichts. Dort finden Sie auch Vordrucke für Klagen und Anträge sowie weitere Informationen.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis!