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NEUERUNG der Öffnungszeiten der Gerichtsgebäude A, B, C, E und F – Stand August 2020

WICHTIGE MITTEILUNG

Neuerung der Öffnungszeiten der Gerichtsgebäude A, B, C, E und F:

 

Geb. A: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Geb. B: 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Geb. C, E und F: 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Sollten über diesen Zeitpunkt hinaus Sitzungen, Beratungen oder Besprechungen des Amts-, Land- und Oberlandesgerichts in den Gebäuden A, C und E stattfinden, so erfolgt der Ein- und Auslass über die Pforte Geb. B. Sollten Sitzungen länger als 17.00 Uhr andauern, bleibt das Gebäude B bis einschließlich 15 Minuten nach Ende der Sitzung geöffnet und die Pforte entsprechend länger besetzt.  

Da die Sprechzeiten erst um 08.00 Uhr beginnen, soll auch erst um 08.00 Uhr Publikum eingelassen werden. Dies betrifft aber nicht die Anwaltschaft.