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Corona-Update betreffend die Justiz Frankfurt – Stand 30.10.2020

Wie wir heute durch die Geschäftsleitung der Justiz erfahren haben, gelten ab sofort folgende neue Beschränkungen in den Justizgebäuden Frankfurt, welche auch die Anwaltschaft betreffen, die allein das Ziel verfolgen, das Infektionsrisiko am Gericht zu minimieren:

Schließung von Gemeinschaftsräumen 

Gemeinschaftsräume (wie etwa die Raucherräume) werden bzw. bleiben geschlossen.

Die Bibliothek bleibt nur für Justizbedienstete zugänglich.

 

Zutritt zu den Gerichtsgebäuden, Öffnungszeiten, Eildienst

  • Aufgrund der angespannten Personallage in der Einsatzstelle des Landgerichts werden die Öffnungszeiten der Gerichtsgebäude neu festgelegt.
  • Das Geb. B ist von 06.00 Uhr bis 16.00 Uhr, die Geb. C, E und F sind von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr (freitags: bis 14.45 Uhr) geöffnet.
  • Die Einsatzstelle ist ab 16.00 Uhr nicht mehr besetzt.
  • Das Geb. B bleibt über 16.00 Uhr hinaus in Ausnahmefällen solange geöffnet und die Einsatzstelle solange besetzt, wie Gerichtsverhandlungen in den Gebäuden A, B, C und E andauern. Die Schließung soll in diesen Fällen erst 15 Minuten nach Schluss der letzten Verhandlung erfolgen.

 

Für den Zutritt der Öffentlichkeit zu den Gebäuden gelten bis auf Weiteres folgende Regeln:

  • Zuschauer und Publikum werden an den Eingängen nach dem Grund ihres Besuches gefragt. Alle Besucherinnen und Besucher von Gerichtsverhandlungen sowie die Prozessbeteiligten können nach Durchführung der gewöhnlichen Kontrollen passieren.
  • Publikum, das die Geschäftsstellen der Zivil-, Straf- und Verwaltungsabteilung aufsuchen möchte, wird darauf hingewiesen, dass von persönlichen Absprachen nach Möglichkeit abzusehen ist und nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten Zugang gewährt wird. In Zweifelsfällen soll vorher bei den zuständigen Stellen telefonisch rückgefragt werden, ob eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich ist.

 

Aufgrund dieser obigen Vorgaben müssen wir hinsichtlich der Nutzung des Anwaltszimmers eine Zulassungsbeschränkung von 4-6 Personen während der Öffnungszeiten unserer Rechtsberatungsstelle vornehmen.