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Kammerbeitrag der RAK Frankfurt

Der Anwaltsverein möchte Sie rein vorsorglich darauf hinweisen, dass die Anforderungen der Kammerbeiträge der RAK Frankfurt NUR noch über Ihr beA-Postfach erfolgen. Eine schriftliche Mitteilung erfolgt nicht mehr!

Für alle Anwälte (auch Syndikusanwälte) besteht passive Nutzungspflicht, d.h. der Kammerbescheid gilt als zugestellt. Auf die Rechtsfolgen verspäteter Zahlung wurde im Schreiben hingewiesen.

 https://www.rak-ffm.de/startseite/

  

Aufgrund des Eintritts der Verpflichtung zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehres mit den Gerichten für die Anwaltschaft ab dem 01.01.2022 wird der Frankfurter Anwaltsverein am 16.09.2021 mit Hr. Jungbauer als Referenten auch nochmals ein beA-Seminar veranstalten.  

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang ebenfalls nochmals den Hinweis, dass PDF-Anhänge die an Gerichte übersandt werden DURCHSUCHBAR (Format PDF/A) sein müssen und dies bereits schon seit dem 01.07.2019.