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Anmeldung mit Sicherheits-Token des beA am Akteneinsichtsportal der Justiz

Anmeldung mit Sicherheits-Token des beA am Akteneinsichtsportal der Justiz – leider noch nicht für Hessen!

Das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder bietet Zugang zu elektronisch verfügbaren Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Ab der beA-Version 3.15 können Nutzerinnen und Nutzer bei der Anmeldung am Akteneinsichtsportal zur Akteneinsicht ihre beA-Sicherheits-Token (beA-Karte oder Software-Token) verwenden. Die Justiz wird die Funktion am Abend des 27.10.2022 freischalten.

Eine Anmeldung am Akteneinsichtsportal mit einem Sicherheits-Token der beA-Webanwendung setzt voraus, dass dieser Sicherheits-Token in der beA-Webanwendung erfolgreich hinterlegt ist. Diese Voraussetzung können Sie leicht überprüfen, indem Sie sich mit diesem Sicherheits-Token erfolgreich in der beA-Webanwendung anmelden.

Die Hinterlegung und Bereitstellung der elektronischen Akten im Akteneinsichtsportal erfolgt für eine SAFE-ID. Für eine Akteneinsicht muss nach erfolgter Anmeldung die im Akteneinsichtsportal hinterlegte SAFE-ID mit der SAFE-ID übereinstimmen, die mit Ihrem Sicherheits-Token verknüpft ist. Im ersten Schritt verwendet die Justiz nur die SAFE-IDs von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Dies bedeutet, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich nicht mit ihren Mitarbeitendenkarten am Akteneinsichtsportal anmelden können, sondern die Anmeldung auf die Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte beschränkt ist.

Die SAFE-ID, die mit Ihrem Sicherheits-Token verknüpft ist, finden Sie nach Anmeldung in der beA-Webanwendung in der Startseite der Einstellungen.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen, wie Sie sich am Akteneinsichtsportal anmelden. Starten Sie bitte die beA Client Security auf dem Endgerät, das Sie zum Zugriff auf die beA-Webanwendung verwenden.

Öffnen Sie in dem für den Zugriff auf die beA-Webanwendung verwendeten Browser die URL für das Akteneinsichtsportal der Justiz (https://www.akteneinsichtsportal.de/). Wählen Sie die dann die Schaltfläche „ZU DEN AKTEN“ aus.

Ein Auswahldialog zeigt die im Portal verfügbaren Anmeldeoptionen an. Wählen Sie die Schaltfläche „SAFE-Verzeichnisdienst der Bundesrechtsanwaltskammer (beA-Postfächer)“ aus und danach die Schaltfläche „Anmelden“.
In dem nachfolgenden Dialog wählen Sie bitte „Anmelden“ aus.
Markieren Sie bitte Ihren Sicherheits-Token und bestätigen Sie danach die Auswahl mit der Schaltfläche „OK“.
Danach werden Sie zur PIN-Eingabe aufgefordert. Im Falle der erfolgreichen Prüfung des eingegebenen PIN werden Ihnen die für Ihre SAFE-ID bereitgestellten Akten in der Aktenübersicht präsentiert. In dem gezeigten Beispiel sind keine Akten hinterlegt. Eine Abmeldung aus dem Akteneinsichtsportal können Sie mit dem Türsymbol oben rechts anstoßen.