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Schließung der Poststelle im Gerichtsgebäude B, Zi. 40

Das Zi. 40 (Poststelle), Gerichtsgebäude B Frankfurt, wurde geschlossen, so dass eine direkte Abgabe der Gerichtspost (z.B. Gerichtsakten) nicht mehr möglich ist. Die einzureichende Gerichtspost soll – nach Möglichkeit – in den Außenbriefkasten geworfen werden. Der Außenbriefkasten wird durch das Gerichtspersonal mehrmals täglich geleert, damit dieser nicht überfüllt wird.

Sollten Gerichtsakten, welche nicht in den Außenbriefkasten passen, oder Briefpost gegen Quittung (z.B. Apostillen) abgegeben werden wollen, kann dies nunmehr im Geb. B, Zi. 21 (Gerichtskastenzimmer) vorgenommen werden.