09:00 - 12:15 Uhr

ONLINE-Seminar: beA spezial 2022

Wir laden Sie ein zu unserem ONLINE-Seminar mit dem Thema

beA spezial 2022

am

Freitag, den 11. November 2022, 9.00 Uhr – ca. 12.15 Uhr
(inklusive 15 Minutenpause)

Referentin: Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin

Die Referentin, Sabine Jungbauer, ist Gepr. Rechtsfachwirtin und Fachbuchautorin u.a. zu den Themen Kostenrecht, Prozessrecht, hier insbesondere auch zum beA. Durch ihre Praxistätigkeit und unzählige Seminare weiß sie, worauf es im Rahmen der Büroorganisation bei Behandlung der beA-Post ankommt.

In dem Seminar geht die Referentin auf folgende Schwerpunkte ein:

– die neuen Rollen im beA: „Vertretung“, „Zustellungsbevollmächtigter“ und „VHN-Berechtigter“
– BGH zur einfachen elektronischen Signatur oder: Wann muss der Vorname ausgeschrieben sein?
– BGH zur Heilung einer Zustellung via beA bei Zustellungsmängeln
– BGH und BSG zur Eigennutzung der beA-Karten
– Postausgangsbearbeitung im beA: Vom Hochladen, zur Deklaration, Vollständigkeits-und Richtigkeitskontrolle, Signierung, Signaturprüfung bis hin zur Versandkontrolle (Wer macht was? Wer darf was?)
– aktuelle Rechtsprechung zum beA

Die Teilnehmer haben im Chat die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar nach Ihrer Anmeldung eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird in Kooperation mit ISAR-Fachseminare Jungbauer, München durchgeführt.

Die Teilnahmegebühr beträgt:

• 70,00 € Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
• 150,00 € Nicht-Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
• 50,00 € Mitglieder Hess. Anwaltsvereine mit weniger als 2 Jahren Zulassung

Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 

 


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