14:00 - 18:00 Uhr

Impulsseminar: Mediationsverfahren in der anwaltlichen Praxis

§ 15 FAO

Wir laden Sie ein zu unserem Impulsseminar mit dem Thema

Ein zusätzlicher Weg zum Erfolg
– Mediationsverfahren in der anwaltlichen Praxis –
– Eine Einführung –

am

Mittwoch, den 13. September 2017, 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Anwaltszimmer, R. 110, Geb. B, Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main

Referentin:  Sabine Hufschmidt, Rechtsanwältin und Mediatorin, Ausbilderin für Mediatoren und Akademische Leiterin des Studienganges Mediation an der Universität Potsdam. Lehrbeauftragte für Mediation, Mitautorin des Kommentars zum Mediationsgesetz Wieczorek/Schütze, 2014

Das 2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz soll die außergerichtliche Bewältigung von Konflikten in Deutschland fördern.

Es ist eine hohe Kunst, bei juristischen Problemstellungen kompetente Entscheidungen zu fällen, die zum Ziel führen. Sie müssen effizient und wohlüberlegt sein! Wichtige Faktoren wie Geld und Zeit bestimmen dabei den Verlauf. Um die richtige Entscheidung treffen zu können, ist die Kenntnis der Strukturen, Inhalte und Ziele der unterschiedlichen Konfliktbeilegungsinstrumente unerlässlich.

Als Prozessvertreter sind Anwälte dazu verpflichtet, das Recht für den Mandanten zu erstreiten. Wenn es außergerichtlich nicht gelingt, dann eben bei Gericht – im Zweifel durch alle Instanzen. Dies bringt Vor-, aber möglicherweise auch Nachteile mit sich. Eines ist sicher, es wird seine Zeit dauern.

In diesem Impulsseminar erhalten Sie einen kurzen Einblick in das Verfahren der Mediation sowie die Arbeit des neutralen Dritten, dem Mediator. Wie ist der Einsatz von Mediationsverfahren in der anwaltlichen Tätigkeit konkret durchführbar? Wie kann es Ihnen die Arbeit erleichtern – und Ihre Gebühren dennoch gesichert sein – sowie die Zufriedenheit der Mandanten erreicht werden? Nach Ihrer Teilnahme haben Sie einen Überblick über das Mediationsverfahren und können in Zukunft absehen, ob auch Sie sich dieses möglichen Einigungsinstruments bedienen wollen.

Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):

•    70,00 € Mitglieder im DAV
•    90,00 € Nicht-Mitglieder
•    50,00 € Junganwälte, Mitglieder im DAV mit weniger als 2 Jahren Zulassung


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