09:00 - 16:15 Uhr

AUSGEBUCHT! ONLINE-Seminar: beA in der praktischen Anwendung und Umgang mit PDF-Dokumenten im ERV

Aufgrund des Eintritts der Verpflichtung zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehres mit den Gerichten für die Anwaltschaft ab dem 01.01.2022 möchten wir Ihnen hierzu am

Freitag, den 17.09.2021, 09:00 bis 16:15 Uhr (inkl. Pausen)

ein ONLINE-Seminar mit Hr. Werner Jungbauer, Dipl.-Ing. Univ., Geschäftsleitung ISAR Fachseminare, MS Office Trainer, anbieten mit den Themen

Teil 1 9.00 Uhr bis 12:15 Uhr (inkl. Pausen):

beA in der praktischen Anwendung–Arbeiten und Signieren im beA (3,0 Zeitstunden)

  • Posteingänge verwalten
    • E-Mail-Benachrichtigung
    • Unterordner anlegen – Posteingänge verschieben
    • Weiterleitung von Posteingängen
    • Etiketten anlegen/Entfernen
    • Markieren
    • Löschen von Posteingängen
  • Postausgang – Nachrichten vorbereiten
    • Erstellen einer Nachricht
    • Betreffzeile ausfüllen
    • Nachrichtentyp festlegen
    • Empfänger im Verzeichnis suchen
    • Schriftsätze und Anlagen hochladen und deklarieren
    • Anhänge anschauen, Anhänge löschen
  • Signieren im beA – schrittweise Anleitung
    • Externe Signaturen – was ist das? Vorteil?
    • Signieren während des Hochladens
    • Stapelsignieren
    • Einzeldokumente signieren
    • Signaturprüfung vornehmen
  • Nachricht versenden – Einzel- und Stapelversand
  • Exportieren von Nachrichten – Einzel- und Stapelexport
  • Schneller Nachrichten-Überblick mit Sichten und Hervorhebungen
  • elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB anfordern, zurückweisen, abgeben)
  • Eingangsbestätigung prüfen

 Eine Ergänzung oder Anpassung der Inhaltspunkte aus aktuellem Anlass bleibt vorbehalten. Der praktische Teil wird direkt im beA-Portal live gezeigt.

 

Teil 2 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr (inkl. Pausen):

Umgang mit PDF-Dokumenten im ERV – Aufbereitung von Schriftsätzen und Anlagen (3,0 Zeitstunden)

  • Rechtliche Voraussetzungen zu PDF-Dokumenten im Zeitalter des ERV
  • PDF und TIFF – Was ist das? Unterschiede?!
  • Ist das PDF wirklich durchsuchbar? Durchsuchbarkeit erkennen. Durchsuchbarkeit herstellen
  • Text in einer Bilddatei durchsuchbar machen – Grenzen des Möglichen
  • Reduzierung des Datenvolumens einer PDF-Datei – vor und nach dem Erstellen des PDF-Dokumentes
  • Von der Bilddatei zum PDF – das Foto als Anlage zum Schriftsatz richtig aufbereiten
  • Zusammenfügen und/oder Splitten von mehreren PDF-Dokumenten
  • Welche Programme eignen sich zur Aufbereitung von PDF-Dokumenten?
  • Dateibenennung – was ist zwingend zu beachten?
  • Anlagenstempel nachträglich auf PDF-Dokumenten anbringen; verschiedene Ansatzmöglichkeiten
  • Aufbereitung der vom Mandanten gelieferten Anlagen z. B. via WhatsApp als Bilddatei
  • Durchgängige Nummerierung über viele verschiedene, zusammengestellte PDF-Dokumente erstellen.
  • Nachträgliches Trennen der Gesamtdatei
  • Sind PDF-Dokumente manipulierbar oder sicher?
  • Bereiche aus dem PDF-Dokument für Andere unkenntlich machen – sicher und wirksam
  • PDF-Dokumente wirksam schützen – geht das? Welche Möglichkeiten gibt es?

Eine Ergänzung oder Anpassung der Inhaltspunkte aus aktuellem Anlass bleibt vorbehalten. Der praktische Teil wird hauptsächlich anhand der Anwender-Software Adobe Acrobat DC live gezeigt.

 

Die Teilnehmer haben im Chat die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar nach Ihrer Anmeldung eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird in Kooperation mit ISAR-Fachseminare Jungbauer, München durchgeführt.

Die Teilnahmegebühr beträgt:

  • 150,00 € Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
  • 300,00 € Nicht-Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
  • 120,00 € Junganwälte und Mitglied in einem Hess.AV

Die Anmeldungen erbitten mi u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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