14:00 - 17:15 Uhr

ONLINE-Seminar: RVG Aktuell 2021 – Update Änderungen im RVG zum 01.10.2021-Umsetzung in der Praxis

Wir laden Sie ein zu unserem ONLINE-Seminar mit dem Thema

RVG Aktuell 2021 – Update
Änderungen im RVG zum 01.10.2021-Umsetzung in der Praxis

am

Mittwoch, den 24. November 2021, 14.00 Uhr bis 17.15 Uhr
(inklusive 1 Pause á 15 Minuten)

Referent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“

Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsfachwirtinnen/Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen/Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

Gegenstand des Online-Seminars sind die Änderungen im RVG durch das am 01.10.2021 in Kraft getretene Gesetz zum Verbraucherschutz in Inkassosachen.

In dem Online-Seminar werden nicht nur die Neuerungen vorgestellt, sondern auch deren Umsetzung in der Praxis aufgezeigt.

Themenschwerpunkte hierzu sind u. a.:

• Wann kommt die ermäßigte Geschäftsgebühr (statt 0,5 bis 2,5 nur noch 0,5 bis 1,3) zur Anwendung?
• Wann liegt künftig eine besonders umfangreiche oder besonders schwierige anwaltliche Tätigkeit vor, damit mehr als 0,9 Geschäftsgebühr angesetzt werden können?
• Unglaublich: Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr! In welchen Fällen tatsächlich?
• Einigungsgebühr bei Teilzahlungsvergleich schrumpft von 1,5 auf 0,7!
• Zukünftige Auftrags- und Mandatsgestaltung in Inkassosachen?
• Zahlreiche Hinweispflichten schon im Aufforderungsschreiben und weitere Auskunftspflichten auf Verlangen des Schuldners!
• Schuldner muss die RA-Gebühren für Teilzahlungsvergleich nur noch erstatten, wenn er zuvor auf die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten hingewiesen worden ist! Wie muss der Hinweis aussehen?

Des Weiteren werden in dem Seminar die Änderungen im RVG durch das am 01.10.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt und deren Umsetzung in der Praxis aufgezeigt.

Themenschwerpunkte hierzu sind u. a.:

• Erleichterte Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars! In welchen Fällen?
• Rechtsanwalt darf jetzt auch teilweise „Prozessfinanzierer“ sein! Wann ist dies möglich?

Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript. Eine Bescheinigung für die Fachanwältin bzw. den Fachanwalt über eine FAO-Fortbildung kann nicht erteilt werden!

Die Teilnahmegebühr beträgt:

• 70,00 € Mitglied in einem hessischen Anwaltsverein oder deren Mitarbeiter
• 150,00 € Nicht-Mitglieder Hessischer Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
• 50,00 € Junganwälte und Mitglied in einem Hess.AV

Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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