09:00 - 14:00 Uhr

ONLINE-Seminar: RVG Aktuell 2025 Übergangsvorschriften im Speziellen – Aktuelle Rechtsprechung – Praxistipps

Wir laden Sie ein zu unserem ONLINE-Seminar mit dem Thema

 

RVG Aktuell 2025

Übergangsvorschriften im Speziellen – Aktuelle Rechtsprechung – Praxistipps

Mittwoch, den 19.11.2025, 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr

(inklusive 2 Pausen á 15 Minuten)

 

Referent:        Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied

Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen/Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen/Bürovorsteher im RA-Fach.

Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

In dem Online-Seminar wird der Referent noch einmal kurz auf die Änderungen durch das am 1.6.2025 in Kraft getretene KostBRÄG 2025 eingehen. Derzeit stellt sich in der Praxis des Öfteren die Frage, ob noch altes oder schon neues Gebührenrecht anzuwenden ist. Intensiv behandelt werden daher die Übergangsvorschriften insbesondere bei speziellen Fallgestaltungen. Betrachtet wird ferner aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkungen in der täglichen Praxis. Weitere Praxistipps runden das Ganze ab.

Themenschwerpunkte sind u. a.:

 

  • Übergangsvorschriften nach dem KostBRÄG 2025 im Speziellen
    • Außergerichtliche Vertretung / Mahnverfahren / Streitige Verfahren
    • Bausachen: Mehrere Beweisverfahren, Hauptsachen – Mehrfacher Wechsel des Kostenrechts
    • Familiensachen: Verbund und selbständige Verfahren
    • Straf- und Bußgeldsachen
    • Prozess- / Verfahrenskostenhilfe

 

  • Aktuelle Rechtsprechung
    • BGH zur Vergütungsvereinbarung
      • BGH versus EuGH: Keine Angaben zu den voraussichtlich entstehenden Kosten notwendig
      • zur unangemessenen Vergütung auch bei Zeithonoraren
    • BGH zur Höhe der Geschäftsgebühr bei Inkassodienstleistung
    • LG Stuttgart – Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall = Inkassodienstleistung?
    • BGH zur Ausübung des Ermessens bei Pauschgebühr für Verteidiger
    • OLG Frankfurt/Main zur Frage „mehrere Auftraggeber“ bei Eintritt eines Erben in den Zivilprozess
    • BGH zum Entstehen der Einigungsgebühr, wenn noch kein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien besteht
    • a.

 

  • Praxistipp
    • Terminsgebühr: Betrachtung verschiedener Fallkonstellationen, um optimal abzurechnen!
    • Gebührenoptimierung in der Zwangsvollstreckung

 

Die Teilnehmer haben im Chat die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar nach Ihrer Anmeldung eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird in Kooperation mit ISAR-Fachseminare Jungbauer, München durchgeführt.

Eine Bescheinigung über eine Fortbildung über 4,5 Stunden wird erteilt.

Die Teilnahmegebühr beträgt:

  • 120,00 € Mitglieder hess. Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
  • 240,00 € Nicht-Mitglieder oder deren Mitarbeiter
  •   90,00 € Mitglieder in einem hess. Anwaltsverein mit weniger als 2 Jahren Erstzulassung

Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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