09:00 - 14:45 Uhr

ONLINE-Seminar: RVG in Straf- und Bußgeldsachen (§ 15 FAO)

Wir laden Sie ein zu unserem ONLINE-Seminar mit dem Thema

 RVG in Straf- und Bußgeldsachen

 Mittwoch, den 18.11.2026, 9.00 Uhr bis 14.45 Uhr

(inklusive 2 Pausen á 20 Minuten)

 

Referent:        Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“

 

Das Online-Seminar richtet sich speziell an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen/Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen/Bürovor- steher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

In dem Seminar werden die besonderen anwaltsvergütungsrechtlichen Problematiken in Straf- und Bußgeldsachen betrachtet. Anhand zahlreicher praxisrelevanter Fälle werden die Voraussetzung für das Entstehen und die Höhe der Gebühren aufgezeigt. Betrachtet wird nicht nur die Vergütung der Wahlverteidigerin/des Wahlverteidigers, sondern auch die Besonderheiten bei der Abrechnung mit der Staatskasse durch die Pflichtverteidigerin/den Pflichtverteidiger. Aktuelle Rechtsprechung zum anwaltlichen Vergütungsrecht und Tipps zur Optimierung des Vergütungsaufkommens fließen in das Seminar mit ein.

Themenschwerpunkte sind u.a.:

 

  • Änderungen durch das KostBRÄG 2025, insbesondere Betrachtung der Übergangsvorschriften
  • Zusätzliche Gebühren nach Nr. 4141 und 5115 VV RVG
  • Vergütungsvereinbarung: Aktuelle Rechtsprechung z. B. unangemessen hohe Gebühr auch bei Zeithonorar, unwirksame Klauseln etc. Pflichtverteidiger und Vergütungsvereinbarung?
  • Gebühren im Adhäsionsverfahren und Probleme im Zusammenhang mit einer Pflichtverteidigung – Neue BGH-Rechtsprechung!
  • Einziehung und verwandte Maßnahmen, besondere Vergütung?
  • Kostenerstattung aus der Staatskasse nach Freispruch!
  • Vernehmungstermine und Haftprüfungstermine: Besonderheiten bei der Terminsgebühr!
  • Pflichtverteidigung: Rückwirkung der Bestellung
  • Pflichtverteidigung: Behandlung einer Zahlung auf die Vergütung durch den Mandanten oder einen Dritten! Ist diese auf die Pflichtverteidigervergütung anzurechnen?
  • Pauschgebühr beim Wahlverteidiger, Vorsicht Falle bei vorheriger Abrechnung der gesetzlichen Vergütung.
  • Pflichtverteidigung: Wann können Wahlanwaltsgebühren angesetzt werden?
  • Pflichtverteidigung: Was zählt beim Längenzuschlag?

 

Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 Stunden für die Fachanwältin / den Fachanwalt für Strafrecht wird erteilt.

.     120,00 € Mitglieder hess. Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
•    240,00 € Nicht-Mitglieder oder deren Mitarbeiter
•      90,00 € Mitglieder in einem hess. Anwaltsverein mit weniger als 2 Jahren Erstzulassung

 Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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