09:00 - 16:00 Uhr

ONLINE-SEMINAR: ZV für Praktiker – Vermögensverzeichnisse des Schuldners erfolgreich auswerten!

Wir laden Sie ein zu unserem ONLINE-Seminar mit dem Thema

 

ZV für Praktiker –

Vermögensverzeichnisse des Schuldners erfolgreich auswerten!

Donnerstag, den 28. August 2025 von 09.00 Uhr – ca. 16.00 Uhr

(inklusive Pausen)

Referentin:    Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin

In diesem Seminar lernen die Teilnehmer, wie ein vom Schuldner im Rahmen der Vermögensauskunft ausgefülltes Vermögensverzeichnis ausgewertet werden kann. Ihre Referentin, Frau Sabine Jungbauer, erklärt in ihrer lebendigen und anschaulichen Art leicht verständlich, welche Vollstreckungsmaßnahmen sich bei welchen Eintragungen anbieten, welche Ergänzungsanträge zulässig sind und in welchen Fällen der BGH eine unzulässige Ausforschung angenommen hat. Musteranträge runden das Seminar ab.

Vorkenntnisse:

Allgemeine Kenntnisse im Vollstreckungsrecht sind von Vorteil, da die Referentin Kenntnisse über Vollstreckungsvoraussetzungen, Vollstreckungsorgane und deren Zuständigkeiten voraussetzt.

Schwerpunkte:

–           Eintragungen im Vermögensverzeichnis des Schuldners richtig deuten

–           Nachbesserungs- und Ergänzungsanträge – was ist nach der Rechtsprechung erlaubt?

–           Wie wird ein Nachbesserungsantrag gestellt? Formularpflicht?

–           Welche Vollstreckungsmöglichkeiten bieten sich an, wenn der Schuldner folgende Angaben

macht:

  • Schuldner gibt an, arbeitslos zu sein ohne die Höhe des ALG zu benennen.
  • Schuldner gibt an, von seiner Lebensgefährtin, den Eltern oder anderen unterhalten zu werden.
  • Schuldner gibt an, Kinder zu haben, die sich in der Ausbildung befinden und über eigenes Einkommen verfügen.
  • Schuldner gibt an, Eigentümer einer „brachliegenden Ackerfläche“ zu sein.
  • Schuldner gibt an, 400-500 € monatlich durch Gelegenheitsjobs zu verdienen.

–           Informationen und Reaktionsmöglichkeiten aus Angaben des Schuldners zu Beruf, Alter,

Geburtsdatum und Geburtsort

–           aktuelle Rechtsprechung zu Nachbesserungs-/Ergänzungsanträgen

 

Die Teilnehmer haben im Chat die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Für das Online-Seminar benötigen Sie einen Internetzugang (idealerweise PC/Notebook) sowie einen Lautsprecher oder ein USB-Headset. Sie erhalten vor dem Seminar nach Ihrer Anmeldung eine Beschreibung, wie Sie den Seminarraum betreten können. Das Online-Seminar wird in Kooperation mit ISAR-Fachseminare Jungbauer, München durchgeführt.

Eine Bescheinigung über eine Fortbildung über 6 Stunden wird erteilt.

Die Teilnahmegebühr beträgt:

  • 150,00 € Mitglieder hess. Anwaltsvereine oder deren Mitarbeiter
    •    300,00 € Nicht-Mitglieder oder deren Mitarbeiter
    •    120,00 € Mitglieder in einem hess. Anwaltsverein mit weniger als 2 Jahren Erstzulassung

 

Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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