14:30 - 18:00 Uhr

Präsenz-Seminar: KI trifft Kanzlei – Grundlagen, Toolauswahl und Anwendungspraxis  

Wir laden Sie ein zu unserem Präsenz-Seminar mit dem Thema

KI trifft Kanzlei – Grundlagen, Toolauswahl und Anwendungspraxis

 Mittwoch, den 9. September 2026 von 14.30 Uhr – 18.00 Uhr

Seminarraum 1, Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt

 

Künstliche Intelligenz verändert die anwaltliche Arbeit grundlegend. Dieses Praxisseminar kann Ihnen das notwendige Wissen vermitteln, um KI-Tools rechtskonform und gewinnbringend in Ihrer Kanzlei einzusetzen.

Inhalte (Auszug):

Theoretischer Teil:

Compliance-Grundlagen beim KI-Einsatz (Datenschutz, Berufsrecht, EU AI Act), Kriterien zur Auswahl geeigneter KI-Tools für den Kanzleialltag

Praktischer Teil:

Hands-on-Workshop mit einem ausgewählten KI-Tool – gemeinsames Erproben typischer Anwendungsfälle wie Recherche, Dokumentenanalyse und Texterstellung, Prompting

Hinweis: Bitte bringen Sie Ihren eigenen Laptop und einige Beispieldateien mit (z.B. eigene Schriftsätze, Urteile, Vertragsentwürfe). Ein kostenfreier Zugang des verwendeten KI-Tools wird im Seminar bereitgestellt, sodass Sie alle Übungen direkt selbst durchführen können.

Zum Seminarleiter:

Das Seminar wird geleitet von Marc Oliver Giel, Dieburg. Er ist seit 19 Jahren selbständiger Rechtsanwalt und zudem Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter (TÜV), Datenschutz-Auditor (DGI) und AI Officer. Beim Anwaltverein Darmstadt und Südhessen leitet er seit 2025 einen eigenen Arbeitskreis zum Thema KI-Kompetenz in Kanzleien, in dem er mit überörtlicher Beteiligung praktische Anwendungen in Anwaltskanzleien mit Berufsträgern diskutiert und erprobt.

Die Teilnahmegebühr beträgt:

 

  • 90,00 € Mitglieder im DAV
  • 120,00 € Nicht-Mitglieder
  •  70,00 € Junganwälte und Mitglied im DAV

 

Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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