PRÄSENZ-Seminar: M&A – Der Unternehmenskauf und -verkauf (§ 15 FAO)
Wir laden Sie ein zu unserem PRÄSENZ-Seminar (§ 15 FAO) mit dem Thema
M&A – Der Unternehmenskauf und -verkauf
am
Mittwoch, den 24. Juni 2026, 13.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr
(inklusive Pausen)
Seminarraum 1 der Evangelischen Akademie, Römerberg 9, 60311 Frankfurt
Referent: RA Kai Schadbach, LL.M.
Die Bedeutung von M&A-Transaktionen steigt mit ihrer in den letzten Jahren zunehmenden Anzahl und den größer werdenden Anforderungen, die an die Anwälte im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf und -verkauf gestellt werden, stetig weiter an. Gleichzeitig hat sich längst ein gewisser Standard von immer wiederkehrenden Regelungen etabliert, deren Kenntnis auf Käufer- und Verkäuferseite bei Transaktionen vorausgesetzt wird. Dieses Sondervertragsrecht erfordert spezielle Rechtskenntnisse sowie die Erfahrung mit Usancen und „Standards“, die bei diesem Seminar behandelt werden.
Gliederungsübersicht
A. Einleitung
- Arten von M&A-Transaktionen
- Rolle des Rechtsanwalts des Käufers und des Verkäufers
B. Transaktionsvorbereitung
- Ablauf einer M&A-Transaktion
- Verschiedene Phasen einer Transaktion
- Besonderheiten bei Bieterverfahren
- Besonderheiten bei (unechten) übertragenden Sanierungen (Kauf aus der Insolvenz)
- NDA, Kaufpreis, Letter of Intent, Term Sheet
- Due Diligence
C. Vertragsgestaltung
- Share Deal vs. Asset Deal
- Unternehmenskaufvertrag
- Kaufpreisgestaltungen beim Share Deal
- Garantien
- Vertragliches Haftungsregime, Freistellungen
- Covenants
- Closing-Bedingungen
- Abschluss des Unternehmenskaufs
D. Hot Topics
- Bilanzgarantie
- Gesellschafterdarlehen der Veräußerer
- Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen
- Datenschutz beim Unternehmenskauf
Ein ausführliches Skript dient sowohl der Einarbeitung als auch als Nachschlagewerk.
Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 6 Stunden wird erteilt.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 230,00 € Mitglieder im DAV
- 300,00 € Nicht-Mitglieder
- 180,00 € Junganwälte im DAV mit weniger als 2 Jahren Zulassung
Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.