RVG-Workshop 2026
Wir möchten Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen gerne zu einem
RVG Workshop 2026
am Mittwoch, den 25. Februar 2026 von 10.00 Uhr – 15.00 Uhr
Seminarraum 1, Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt
einladen.
Referent: Horst-Reiner Enders
gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erhält zunächst einen Fall, zu dem sie/er selbständig eine Lösung erarbeitet. Anschließend wird die Lösung vom Referenten mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern besprochen und die Thematik vertieft. Behandelt werden alltägliche Abrechnungsproblematiken in der Kanzlei als auch schwierige Abrechnungssituationen. Betrachtet wird die Vergütung aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen.
Themenschwerpunkte sind u. a.
- Vergütungsvereinbarung, was geht und welche Klausel sind unwirksam? Ein Streifzug durch die jüngste Rechtsprechung?
- Wann ist eine vereinbarte Vergütung unangemessen hoch? Und wenn ja, welche Folgen hat das für die Vergütung des betroffenen Anwalts?
- Abgrenzung Beratung und Vertretung!?
- Nachträgliche Erhöhung der Gebühren möglich?
- Terminsgebühr auch ohne Wahrnehmung eines Termins und ohne Besprechung mit der Gegenseite?
- Muss der vom Mandanten gezahlte Vorschuss auf die PKH-Vergütung angerechnet werden?
- Ist eine Zahlung des Mandanten an den Pflichtverteidiger in jedem Fall in vollem Umfang von der aus der Staatskasse gezahlten Vergütung abzusetzen?
- Übergangsvorschriften „altes“ oder „neues“ Recht im Speziellen.
- Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht – Gegenstandswert und Gebühren?
- Die Scheidungsfolgenvereinbarung – Gegenstandswert und Gebühren?
- Verbindung von Verfahren? Was kann mit dem Mandanten abgerechnet werden?
Der Workshop richtet sich an Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Auszubildene im letzten Ausbildungsjahr. Teilnehmen können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich des Anwaltsgebührenrechts sollten unbedingt vorhanden sein.
Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript.
Eine Bescheinigung über eine Fortbildung über 5 Stunden wird erteilt.
Die Teilnahmegebühr beträgt:
- 150,00 € Mitglieder im DAV oder deren Mitarbeiter
• 200,00 € Nicht-Mitglieder oder deren Mitarbeiter
• 120,00 € Mitglieder im DAV mit weniger als 2 Jahren Erstzulassung
Die Anmeldungen erbitten wir u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.