09:30 - 16:30 Uhr

Seminar: RVG in Straf- und Bußgeldsachen

FAO § 15

Wir laden Sie ein zu unserem Seminar mit dem Thema

RVG in Straf- und Bußgeldsachen

am

Donnerstag, 27. April 2017, 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Steigenberger Hotel Frankfurter Hof, Am Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main

Referent:  Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied, Autor des Buches „RVG für Anfänger“, zahlreicher RVG-Tipps und anderer Beiträge in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“ und Mitautor des RVG – Kommentars Hartung/Schons/Enders

Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Anwaltskanzlei, wie Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten vorhanden sein.

Gegenstand des Seminars ist die Abrechnung des Verteidigers in Straf- und Bußgeldsachen. Neben alltäglichen Problemen werden auch schwierige Abrechnungssituationen verständlich erläutert und an praxisnahen Beispielen erklärt. Der Referent stellt weiter aktuelle und für die tägliche Arbeit in der Kanzlei wichtige Rechtsprechung zum Kosten- und Gebührenrecht, soweit sie für die Abrechnung von Straf- und Bußgeldsachen interessant ist, vor und zeigt auf, wie sich diese in der Praxis auswirkt.

Themenschwerpunkte sind u. a.:

• Eine oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten? Auswirkungen in der Praxis? Verjährung? Auslagen?
• Rückwirkung der Bestellung des Pflichtverteidigers auch auf verbundene Parallelverfahren?
• Können Gebühren, die vor Bestellung zum Pflichtverteidiger entstanden sind, noch mit dem Mandanten abgerechnet werden und sind diese auf die Pflichtverteidigervergütung anzurechnen?
• Wie verhindert der Pflichtverteidiger, dass Vorschüsse oder Zahlungen des Mandanten auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen sind?
• Grundgebühr auch, wenn Rechtsanwalt nur als Vertreter des Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin bestellt wird?
• Dokumentenpauschale, wenn Akte nicht kopiert, sondern gescannt wird und die Datei(en) dem Mandanten überlassen werden?
• Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG:  Gebühr kann auch entstehen, wenn schon eine Hauptverhandlung stattgefunden hat!
• Beschwerde, besondere Angelegenheit oder nicht?
• Pflichtverteidiger, Vergütungsvereinbarung neben Bestellung möglich?
• Erstattung nach Freispruch, Abtretungsproblematik!
• Kostenerstattung bei Teilfreispruch
• Pauschgebühr für den Wahlanwalt und den Pflichtverteidiger – Neue Aktuelle Rechtsprechung!
• Festsetzung der Vergütung nach § 11 RVG gegen den eigenen Mandanten, in welchen Fällen möglich?
• Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütungsvereinbarung!
• Bußgeldsachen: Wechsel des Betragsrahmens in derselben Sache?

Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript.

Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):

•  150,00 € Mitglieder DAV
•  200,00 € Nicht-Mitglieder DAV
•  120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung


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