09:00 - 16:00 Uhr

Seminar: Zwangsvollstreckung aktuell 2019

Wir laden Sie ein zu unserem S e m i n a r  mit dem Thema

Zwangsvollstreckung aktuell 2019

am

Freitag, den 15. November 2019, 9.00 Uhr – ca. 16.00 Uhr

Le Méridien Frankfurt, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt am Main

 

Referentin:    Sabine Jungbauer, gepr. Rechtsfachwirtin

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter aus Anwaltskanzleien und Anwälte, die vollstrecken. Die Referentin, Sabine Jungbauer, stellt auf lebendige und anschauliche Weise Brennpunkte des Vollstreckungsrechts vor. Ausfüllhilfen in den Formularen, aktuelle Rechtsprechung zu den ausgeschriebenen Themen und viele Praxistipps – in diesem wertvollen Seminar erhalten unsere Teilnehmer zahlreiche Erkenntnisse, um die Zwangsvollstreckung noch effizienter zu machen.

 

Schwerpunkte:

  • Vermögensauskunft mit und ohne vorherige Sachpfändung
  • Auswertung eines Vermögensverzeichnisses
  • Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister – ZenVG
  • Abnahme der VAK in der Schuldnerwohnung? Vor- und Nachteile
  • Nachbesserungsantrag / Ergänzungsantrag – Grenzen zur Ausforschung
  • Welche Informationen lassen sich dem Vermögensverzeichnis entnehmen? Welche Vollstreckungsmaßnahmen können sich anschließen?
  • Isolierte Einholung von Drittauskünften für Folgegläubiger – der BGH gibt vor!
  • Abnahme der Vermögensauskunft in der Schuldnerwohnung? Vorteil?
  • Pfändung des Miterbenanteils – Verwertung – gewusst wie!
  • Pfändung und Verwertung von Rechten an einer Domain
  • Verschärfte Pfändung bei Deliktsforderungen – Ausfüllhilfen
  • Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten mit eigenem Einkommen
  • Klarstellungsbeschluss zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags, wenn Schuldner keinen Unterhalt leistet
  • Schuldner gibt Vermögensauskunft nicht ab – Haftbefehl oder Einholung von Drittauskünften?
  • Forderungsaufstellung – Pfüb und ZVA – Grenzen beim Ausfüllen
  • Vollstreckungsmöglichkeiten trotz Auskunftssperre
  • Festsetzung von Vollstreckungskosten – Inhalt des KFA
  • aktuelle Rechtsprechung zu ZVA und Pfüb praxisnah aufbereitet

Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):

  • 150,00 € Mitglieder DAV oder deren Mitarbeiter
  • 200,00 € Nicht-Mitglieder DAV oder deren Mitarbeiter
  • 120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung

Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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