09:30 - 16:30 Uhr

Seminare: RVG Basic – Teil I und Teil II

FAO § 15

Wir laden ein zu unseren  S e m i n a r e n mit dem Thema

RVG Basic
 Grundlagen und Praxistipps für junge Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte, Mitarbeiter(innen) in Kanzleien, Einsteiger(innen), Quereinsteiger(innen) und Auszubildende

am

Teil I:       Dienstag, 12. März 2019, 9.30 Uhr – 16.30 Uhr
Le Méridien Frankfurt, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt am Main

Teil II:      Dienstag, 26. März 2019, 9.30 Uhr – 16.30 Uhr
Le Méridien Frankfurt, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt am Main

Referent:  Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“, zahlreicher RVG-Tipps und anderer Beiträge in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“ und Mitautor des RVG – Kommentars Hartung/Schons/Enders

Das anwaltliche Vergütungsrecht wird im Studium, wenn überhaupt, nur am Rande behandelt. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bilden aber in die Regel die Grundlage des Einkommens einer jungen Anwältin / eines jeden Anwalts. Daher sind grundlegende und vertiefende Kenntnisse des anwaltlichen Gebührenrechts zur Existenzsicherung notwendig. Dies nicht nur für die Einzel-Anwältin / den Einzel-Anwalt, sondern auch für diejenige / denjenigen, der in einer größeren Kanzlei arbeitet. Denn sehr oft werden schon durch „taktieren bei der Rechtsverfolgung“ die Grundlagen für eine spätere angemessene Vergütung gelegt. Daher ist dieses Seminar ein „Muss“ für jede junge Anwältin / jeden jungen Anwalt.

Teilnehmen können auch Rechtsanwaltsfachangestellte und andere Mitarbeiter(innen) in einer Anwaltskanzlei, die ihr Wissen auffrischen wollen oder Wieder- oder Quereinsteiger in den Beruf. Grundkenntnisse im RVG müssen nicht vorhanden sein.

Bestens geeignet ist das Seminar auch für Auszubildende zur / zum Rechtsanwaltsfachangestellten im 2. oder 3. Ausbildungsjahr. Denn durch die Lernfelder wird das anwaltliche Vergütungsrecht in der schulischen Ausbildung nicht mehr einheitlich vermittelt, sondern immer nur für die Tätigkeit, die Gegenstand des jeweiligen Lernfeldes ist. In dem Seminar wird das anwaltliche Vergütungsrecht im Zusammenhang dargestellt, damit z. B. Anrechnungsvorschriften verständlicher werden, unterschieden werden kann, ob eine oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten gegeben sind usw.

In dem Seminar werden die Grundlagen der Vergütung nach dem RVG vermittelt. Den Teilnehmern wird anhand vieler praxisbezogener Fallgestaltungen die vollständige und richtige Vergütungsberechnung näher gebracht. Sie werden für die Abrechnungsprobleme sensibilisiert, Lösungsansätze werden aufgezeigt. Viele Tipps für die Praxis runden das Ganze ab.

Themenschwerpunkte Teil I am 12.03.2019
Abrechnung in Zivilsachen: Bestimmung des Gegenstandswertes; Mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten; Allgemeine Gebühren; Beratung; Außergerichtliche Vertretung – Geschäftsgebühr und deren Anrechnung; Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten – Verfahrensgebühr, Terminsgebühr; Auslagen, Vergütungsvereinbarung.

Themenschwerpunkte Teil II am 26.03.2019
Teil II baut auf Teil I – „Grundlagen / Abrechnung in Zivilsachen“ auf. Es ist aber auch einzeln belegbar. Teilnehmer die Teil I nicht besucht haben, sollten Grundkenntnisse im RVG haben. In dem Teil II werden vertiefende Kenntnisse für die anwaltliche Vergütungsberechnung in den unten genannten Tätigkeitsbereichen vermittelt.
Themenschwerpunkte:
Abrechnung von Familiensachen – Gegenstandswert und Gebühren; Abrechnung von Straf- und Bußgeldsachen; Besonderheiten bei der Abrechnung von Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtssachen.

Die Teilnahmegebühr beträgt je Veranstaltungstag (einschl. Buffet):

•  150,00 € Mitglieder DAV
•  200,00 € Nicht-Mitglieder DAV
•  120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung
•    60,00 € Studierende und Referendar_innen bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises

 

Bitte geben Sie online an, an welchen Seminaren (ob I, II, oder I und II) Sie teilnehmen möchten!

Die Anmeldungen erbitten mit u.s. Formular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 5 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.

 


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