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Pressemitteilungen des DAV

PM 33/16: Ausschreibung Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins 2017

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verleiht auf dem 68. Deutschen Anwaltstag, der diesmal vom 24. bis 26. Mai 2017 in Essen stattfindet, am 25. Mai 2017 seinen Pressepreis. Bisher gibt die Kategorien „Print“, „Hörfunk“ und „Fernsehen“ – diese lassen sich auf Online-Medien übertragen. Auch im Web geschriebenes, gesprochenes oder gefilmtes kann den Pressepreis bekommen.

Prämiert werden Journalistinnen und Journalisten, die das Verständnis des Rechtssystems weiten Kreisen der Bevölkerung vermittelt haben, Vorschläge zur Verbesserung der Rechtsgewährung und zur Durchsetzung des Rechts in die Diskussion gestellt haben. Ferner solche, die Missstände in der Justiz aufdeckten oder Anregungen und Denkanstöße vermitteln konnten. Der Pressepreis des DAV wird alle zwei Jahre verliehen.

Das Recht in seiner Komplexität bedarf der Vermittlung. Dies ist notwendig für die Akzeptanz und die freiwillige Befolgung von Rechtsgrundsätzen, aber auch für das Verständnis für Überlegungen in der Rechtspolitik. Hier zu helfen, ist eine der Aufgaben des DAV. Hierbei bedarf es aber der Unterstützung durch die Medien. Nicht nur im Bereich der Verbraucheraufklärung, sondern auch in der Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die Rechts- und Innenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Gerade die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze bedarf der medialen Kontrolle, betont der DAV. Mit seinem Pressepreis will der DAV Journalistinnen und Journalisten ermutigen, sich diesen Aufgaben zu stellen und Verleger, Programmdirektoren und Intendanten auf dieses wichtige Wirkungsfeld hinweisen, das oft genug anderen, unterhaltsamen Themen weichen müsse. Auch die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über Rechte und Pflichten gehört dazu.

Der Stichtag für die Einsendung von Vorschlägen und Bewerbungen für den Pressepreis des DAV 2017 ist der

März 2017.

Die eingesandten Beiträge müssen in der Zeit zwischen dem 3. März 2015 und dem 6. März 2017 erschienen oder ausgestrahlt worden sein.

Den Pressepreis des DAV gibt es seit 1983. Er wurde erstmals 1985 und wird seither alle zwei Jahre, jeweils auf dem Deutschen Anwaltstag, verliehen. Den Preisträgern wird neben einer Urkunde eine Skulptur des in Berlin lebenden Künstlers Assaf Gruber überreicht.

Zur Liste der bisherigen Preisträger und das Statut des Pressepreises.

Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie gern an Frau Schläfke (schlaefke@anwaltverein.de) richten. Fernseh- und Hörfunkbeiträgen ist das Manuskript beizufügen. Pro Bewerber ist Anzahl auf maximal fünf einzureichende Beiträge begrenzt.

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Pressemitteilungen des DAV

Nr. 49/16: Kunst darf man nicht mehr überall hin verkaufen

Berlin (DAV). Kunstwerke erzielen auf internationalen Auktionen Höchstpreise. Deutsche Kunst darf dort oft nicht mehr verkauft werden. Dies regelt das neue Kulturgutschutzgesetz. „Bedeutsame deutsche Kunstwerke müssen jetzt in Deutschland bleiben“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Dies bedeutet für die Eigentümer oft, dass sie weniger Geld beim Verkauf einnehmen.

„Dennoch handelt es sich rechtlich nicht um eine Enteignung, sondern um eine Einschränkung der Eigentümerrechte“, so Swen Walentowski. Im Gegenzug haben die Eigentümer das Recht auf steuerliche Vergünstigungen und einen Ankauf durch den Staat. Dennoch werden wohl in Zukunft häufig die Gerichte bemüht werden. Eigentümer von wertvoller Kunst sollten also vor einem Verkauf einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

Weitere Informationen über die Folgen des Kulturgutschutzgesetzes finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Rechtsportal Deutsche Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Pressemitteilungen des DAV

Nr. 48/16: Mit dem Hobby Geld verdienen, kann Probleme bereiten

Berlin (DAV). Immer mehr Deutsche wollen mit ihrem Hobby Geld verdienen. Vor allem im Internet bieten Tausende ihre Bastelarbeiten, Schmuck oder Künstlerisches zum Kauf an. Das Risiko, Ärger mit dem Finanzamt und anderen Behörden zu bekommen ist aber groß. „Das Problem liegt darin, dass nicht eindeutig rechtlich geregelt ist, wann ein Hobby zum Beruf wird“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Wer auf einer Verkaufsplattform im Internet seine Produkte anbietet, bleibt nicht unbemerkt. „Für die Behörden ist es heute viel einfacher als früher, Kontrollen durchzuführen“, warnt Swen Walentowski. Deshalb rät die Deutsche Anwaltauskunft dazu, aktiv auf die Behörden zuzugehen. Besteuert wird dann zum Beispiel vom Finanzamt nur derjenige, beim dem es kein Hobby, sondern bereits ein Beruf geworden ist.

Weitere Informationen über die rechtliche Abgrenzung von Hobby und Beruf sowie Tipps zum Umgang mit den Behörden finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

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Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 40/16

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute u.a. mit den Themen: Europäische Staatsanwaltschaft- Zuständigkeit fixiert, Einrichtung retardiert, Kompromiss Terrorismusbekämpfungsrichtlinie, Verleihung des CCBE-Menschenrechtspreises, Entwurf einer Charta digitaler Grundrechte

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DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 48/16

Themen u. a.: BGH verbietet Kanzleihinweis auf Anwaltsrobe als Werbung, Türkische Anwälte mit CCBE-Menschenrechtspreis ausgezeichnet, Umsetzung der DatenschutzGVO – Mandatsgeheimnis sichern

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