Kündigung der Ländervereinbarung durch Hessen und Abschaffung des Gerichtskostenstemplers als unbares Zahlungsmittel zum 31. Dezember 2023
Die Möglichkeit, Abdrucke von Gerichtskostenstemplern bundesweit zu verwenden, basiert auf der Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern. Hessen kündigt diese Vereinbarung zum … weiterlesen ›