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Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 42/16

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute u.a. mit den Themen: EuGH kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung, DAV-Stellungnahme zum RL-Entwurf zu digitalen Inhalten, Vorschläge zu Geldwäschestraftatbeständen, Leitfaden zur Freizügigkeit von Rechtsanwälten

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DAV - Depesche

DAV-Depesche Nr. 50/16

Themen u.a.: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht, Fahrverbot als allgemeine Nebenstrafe,

Teilzeitreferendariat soll kommen, Konjunkturumfrage

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Pressemitteilungen des DAV

PM 35/16: Anwälte: Fahrverbote für Straftäter sind ungerecht

Berlin (DAV). Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu ermöglichen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich strikt gegen dieses Vorhaben aus. Diese Pläne führen zu ungerechten Ergebnissen, unter anderem zu einer Privilegierung derjenigen, die einen Führerschein besitzen. Die geplante Einschränkung des Richtervorbehaltes wird ebenfalls abgelehnt.

„Es ist bereits fraglich, ob damit ein fühlbarer Denkzettel erteilt werden kann“, sagt DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Es fehle jeglicher empirische Beleg dafür, dass ein Fahrverbot Täter tatsächlich abschrecke. „Das Vorhaben führt zu Ungerechtigkeiten“, so Schellenberg weiter.

Im Kern geht es bei dem Vorhaben um Folgendes: Fahrverbote sollen als Nebenstrafen bei allgemeinen Straftaten wie beispielswiese Körperverletzungen oder Diebstahl möglich sein. Nebenstrafe bedeutet, dass ein Fahrverbot zusätzlich zu etwa einer Geldstrafe auferlegt werden kann. Außerdem soll ein Fahrverbot dazu führen können, dass eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

„Im Klartext bedeutet das: Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, kommt möglicherweise mit einer Bewährungsstrafe davon, wer keine besitzt, muss unter Umständen in Haft“, so Schellenberg. Ein solches Ergebnis sei schwer zu vermitteln und wäre auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung verfassungsrechtlich bedenklich. Außerdem privilegierten die Vorschläge des Bundesjustizministers all diejenigen, die eine Fahrerlaubnis besäßen im Verhältnis zu denjenigen ohne Führerschein.

Pendler und Berufskraftfahrer besonders hart getroffen

Nach Auffassung des DAV ergibt sich unter dem Aspekt der Geleichbehandlung ein weiteres Problem: Berufskraftfahrer wären beispielsweise besonders stark von der Regelung betroffen. Auch Pendler in Gebieten mit schlechter Infrastruktur würden wesentlich härter getroffen als Personen in Großstäten, die auf einen guten öffentlichen Nahverkehr zurückgreifen können.

Drüber hinaus werden wohlhabende Täter privilegiert. Sie haben die Möglichkeit sich per Taxi oder Fahrdienst eine Alternative zu schaffen.

Der Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben ist grundsätzlich weiter notwendig. Es darf nicht verkannt werden, dass die Blutentnahme ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt. Eine solche „Körperverletzung“ bedarf der gerichtlichen Einwilligung.

Hier gelangen Sie zu unserem Pressebereich. Dort steht auch ein Foto des DAV-Präsidenten, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, zur Verfügung.

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Pressemitteilungen des DAV

PM 34/16: Anwälte rufen Innenminister zu besonnenem Handeln auf

Berlin (DAV). Nach den grausamen Ereignissen in Berlin warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Innenminister der Länder und den Bundesinnenminister vor Forderungen nach außergewöhnlich harten Sicherheitsmaßnahmen. „Die Verantwortung der Minister und aller Innenpolitiker gebietet es, besonnen und mit Bedacht auf die Situation zu reagieren“, sagt der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Mit einem Wettlauf etwa um die schärfsten Gesetze und härtesten Sicherheitsmaßnahmen sei niemandem geholfen.

Nach Ansicht des DAV ist es Ausdruck eines starken Rechtsstaates, gerade in solchen Ausnahmesituationen mit kühlem Kopf zu agieren. Gerade vor dem Hintergrund dramatischer Anschläge sei es wichtig, an den rechtsstaatlichen Garantien festzuhalten. Hierzu Schellenberg: „Der freiheitliche Rechtsstaat ist Teil unserer demokratischen Identität.“

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Klaus Bouillon, sprach angesichts der Ereignisse in Berlin von einem "Kriegszustand". Bouillon kündigte verschärfte Sicherheitsmaßnahmen an, darunter den Einsatz von Langwaffen, Kurzwaffen und Maschinenpistolen.

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Pressemitteilungen des DAV

VerkR 48/16: Nach Unfall auch Reinigung und Polieren des Fahrzeugs erstattungsfähig

Rottweil/Berlin (DAV). Nach einem Verkehrsunfall kann man auch Anspruch darauf haben, die Kosten für eine Felgenprüfung und die Fahrzeugreinigung ersetzt zu bekommen. Man kann ebenfalls auch eine Auslagenpauschale von 25 Euro verlangen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts in Rottweil vom 2. Mai 2016 (AZ: 1 C 19/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Nach einem Autounfall stand die Schuld des einen Fahrers 100-prozentig fest. Er haftete in vollem Umfang für die Unfallfolgen. Vor Gericht stritten die Unfallgegner darüber, was zum Schadensersatz gehörte. Die gegnerische Versicherung zahlte die Reparaturkosten in Höhe von rund 2.580 Euro mit Ausnahme eines Teilbetrags von 83,45 Euro für die Felgenüberprüfung. Auch kürzte sie die geltend gemachte Auslagenpauschale um fünf auf 20 Euro. Für den Rest musste die Klägerin also das Gericht einschalten.

Es ist nicht unüblich, dass die gegnerische Versicherung den geltend gemachten Schadensersatz nicht vollständig übernimmt. Und dies meist zu Unrecht. So verurteilte das Amtsgericht auch hier die Versicherung dazu, diese Kosten zu übernehmen. Laut Sachverständigengutachten war nicht ausgeschlossen, dass die betroffene Felge einen Schlag bekommen hatte. Daher müsse die Versicherung auch die Überprüfung der Felge bezahlen. Da die Reparatur auch Lackierarbeiten umfasst habe, sei aufgrund der Staubbelastung eine Reinigung des Wagens erforderlich. Auch die Abnahme mit einer Probefahrt durch den Meister sei berechtigt, so das Gericht.

Grundsätzlich können Geschädigte auch eine Auslagenpauschale von 25 Euro verlangen. Diese darf nicht auf 20 Euro herabgesetzt werden. Auch in Zeiten zunehmender elektronischer Kommunikation bleibe es aufgrund der gestiegenen Portokosten bei der Pauschale von 25 Euro.

Information: www.verkehrsrecht.de

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Pressemitteilungen des DAV

VerkR 47/16: Anscheinsbeweis bei Schleudern auf glatter Fahrbahn

Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Bei Schnee und Eis sollte man besonders vorsichtig fahren und den Fahrstil den winterlichen Straßen anpassen. Kommt jemand ohne äußeren Anlass mit seinem Auto ins Schleudern, spricht der Anschein dafür, dass ein Fahrfehler vorliegt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. September 2015 (AZ: 22 U 89/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Ein Wagen kam auf der Autobahn ins Schleudern. Der dahinter fahrende Autofahrer musste auf den Standstreifen ausweichen. Dort kam er ins Rutschen und schrammte die Leitplanke entlang. Von dem anderen Fahrer wollte er den Schaden von rund 7.500 Euro ersetzt bekommen.

Der Anspruch ist berechtigt, entschied das Gericht – und zwar in voller Höhe. Wenn ein Fahrzeug bei winterglatter Fahrbahn ohne äußeren Anlass ins Schleudern gerate, spreche der erste Anschein dafür, dass ein Fahrfehler vorliege. Entweder habe der Fahrer seine Geschwindigkeit nicht den winterlichen Verhältnissen angepasst oder sei nicht aufmerksam genug gewesen. Um einen solchen Anscheinsbeweis zu erschüttern, hätte der Fahrer das Gegenteil beweisen müssen.

Die Betriebsgefahr des ausweichenden Fahrzeugs trete in diesem Fall vollends zurück. Bei glatten Straßen müsse zwar auch der nachfolgende Verkehr besonders aufmerksam sein. Er habe besondere Sorgfaltspflichten und müsse sogar damit rechnen, dass Autos vor ihm ins Rutschen kämen. Allerdings sei kein Fahrfehler des Klägers erkennbar. Dies hätte der andere Autofahrer beweisen müssen, was ihm jedoch nicht gelang. Es spreche viel dafür, dass der Unfallverursacher zuvor den anderen Wagen überholt habe und unmittelbar vor ihm ins Schleudern gekommen sei.

Information: www.verkehrsrecht.de

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Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 41/16

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute u.a. mit den Themen: EuGH-Urteil zur EU-Rechts-Konformität der Gebührenordnung spanischer Prozessbeauftragter, Mitteilung zur besseren EU-Rechtsdurchsetzung, Prioritäre Gesetzgebungsverfahren 2017, EGMR-Leitfaden des CCBE, Trilogkompromiss Aktionärsrechterichtlinie

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