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Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 03/17

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute mit den Themen: Neuer EP-Präsident, EGMR zu wirksamer Beschwerde gegen Kanzleidurchsuchung, Annahme der Richtlinie zur Betrugsbekämpfung im EP, Berichtsentwurf zur kollaborativen Wirtschaft

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Europa im Überblick - DAV

Europa im Überblick, 02/17

Die aktuellen EU-Informationen des DAV, heute mit den Themen: Dienstleistungspaket der EU-Kommission, Vorschlag ePrivacy-Verordnung, Mitteilung zum freien Datenfluss, Zivilrechtliche Empfehlungen zu Robotik weiterlesen ›
Pressemitteilungen des DAV

PM 1/17: DAV: Verfall des Rechtsstaates in der Türkei in vollem Gange

Berlin (DAV). Anlässlich des heutigen internationalen „Tages des bedrohten und verfolgten Anwalts“ warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) vor der Kapitulation des Rechtsstaates in der Türkei. Ein Bild von der Situation der Anwaltschaft hat der DAV auf einer dreitägigen Delegationsreise in die Türkei gewonnen. „Wenn Anwälte, Oppositionspolitiker und Journalisten verhaftet werden, nur weil sie ihrer Arbeit nachgehen, dann ist dies schlicht entsetzlich“, so der DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Aus Sicht des DAV sei es auch notwendig, dass die Betroffenen aus der „Sackgasse“ des türkischen Rechtsweges heraus kommen.

„Die Bundespolitik muss sich dafür einsetzen, dass türkische Anwälte sich unmittelbar an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden können“, fordert Schellenberg. Dies sei wegen der Notwendigkeit der Rechtswegerschöpfung im Moment nicht der Fall. Der EGMR müsse aber akzeptieren, dass der Gang zum türkischen Verfassungsgericht ins Leere führe.

Der DAV-Präsident war in der vergangenen Woche bis Freitag zu Besuch in Ankara, um sich vor Ort einen Eindruck von der Situation zu machen. Während seiner dreitägigen Delegationsreise traf Schellenberg unter anderem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Angehörige von inhaftierten Anwältinnen und Anwälten. Die Betroffenen berichteten beispielsweise davon, dass die Inhaftierten ihre Anwälte nur einmal in der Woche für eine Stunde sehen dürften und diese Gespräche überwacht würden. Zudem sei es den Anwälten verboten, Notizen von den Gesprächen mit ihren Mandanten zu machen. Daher ist es ihnen nach Angaben der Betroffenen etwa auch untersagt, Papier und Stift während der Mandantengespräche bei sich zu führen.

In Gesprächen mit dem Präsidenten der türkischen Rechtsanwaltskammer, Metin Feyzioğlu, brachte der DAV-Präsident seine Solidarität zum Ausdruck. „Anwälte brauchen eine Umgebung in der sie unabhängig und angstfrei arbeiten können“, so Schellenberg. Wenn Kollegen in anderen Ländern in ihrer Arbeit erheblich eingeschränkt oder gar verhaftet würden, so müsse dies selbstverständlich auf laute Kritik stoßen.

Neben der Anwaltschaft ist auch die freie Presse bedroht

Schellenberg besuchte zudem das Hauptstadtbüro der türkischen Tageszeitung Cumhuriyet in Ankara und traf den ehemaligen Chefredakteur des Blattes, Can Dündar, vorab in Berlin. „Wenn Redakteure davon berichten, wie ihre Kollegen und der Justiziar ihrer Zeitung wegen vermeintlich falscher Berichterstattung verhaftet werden, so ist das erschreckend“, so Schellenberg. Dies bestätigt Dündar: „In der Türkei gibt es keinen Rechtsstaat mehr, wir sind auf dem Weg zu einer Diktatur.“

Seit August 2016 laufen Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Zeitung wegen angeblicher Unterstützung der Bewegung des Predigers Fetullah Gülen und der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Der Herausgeber sowie der Justiziar der Zeitung sind ebenfalls inhaftiert. Der konkrete Vorwurf ist seit Wochen unbekannt. Dündar war bereits im Mai 2016 wegen eines Artikels über Waffenlieferungen nach Syrien zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Nach der Aufhebung des Urteils durch das türkische Verfassungsgericht floh Dündar nach Berlin.

Der „Tag des bedrohten und verfolgten Anwalts“ wird seit 2010 am 24. Januar ausgerichtet. Ziel ist es, internationale Aufmerksamkeit für die weltweiten Bedrohungen und Verfolgungen von Anwältinnen und Anwälten zu erreichen.

Hier gelangen Sie zu unserem Pressebereich. Dort steht auch ein Foto des DAV-Präsidenten, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, zur Verfügung.

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VGT 7/17: Private Verkehrsüberwachung käme Kapitulation des Rechtsstaates gleich

Goslar/Berlin (DAV). Die Idee einer privaten Verkehrsüberwachung ist nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) völlig inakzeptabel. „Wer dies ernsthaft fordert, der stellt das Gewaltmonopol des Staates in Frage“, sagt Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker. Personalprobleme bei der Polizei dürften nicht zu Lasten des Rechtsstaates gelöst werden. Auf dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutieren Politiker und Experten unter anderem über die Rolle der Polizei bei der Verkehrsüberwachung. Dabei geht es auch darum, ob eine Privatisierung denkbar erscheint.

„Die Grundrechte sind als Abwehrrechte gegen hoheitliches Handeln konzipiert“, erklärt Häcker. Damit ist das Verhalten der Polizei strikt an den Grundrechten zu messen. „Wer hoheitliche Aufgaben in einem Bereich wie der Verkehrsüberwachung privaten Unternehmen überträgt, der führt die Konstruktion unserer Verfassung ad absurdum“, so Häcker.

Ein Beispiel: Wenn ein Bußgeldbescheid ergeht, dann können die Betroffenen Widerspruch bei der Behörde erheben und damit noch vor einem Gerichtsverfahren einen Kontrollprozess in Gang bringen. Würde ein Unternehmen den Bußgeldbescheid ausstellen, dann wäre dies nicht mehr möglich. Damit würde die Verkehrsüberwachung im Fall der Privatisierung einer neutralen Kontrollinstanz beraubt.

Die Gerichte haben mehrfach deutlich gemacht, dass die Bußgeldbehörde als neutrale staatliche Stelle Herrin des Verfahrens sein muss. „Es kann nicht sein, dass gerade Verkehrsverstöße ohne staatliche Überwachung geahndet werden können“, so Häcker.

Letztlich geht es nach Ansicht des DAV auch um das Vertrauen der Bürger. „Die Messungen bei Verkehrsverstößen sind im Grunde nichts anderes als eine Beweissicherung“, sagt Häcker. Bei einem Kapitalverbrechen käme wohl keiner auf die Idee ein Unternehmen zur Beweissicherung an den Tatort zu lassen.

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VGT 6/17: Sammelklagen sind nicht das Allheilmittel gegen den Abgasskandal

Goslar/Berlin (DAV). Der Abgasskandal in der Automobilindustrie hat die Forderung nach Sammelklagen auf die Tagesordnung der Politik gebracht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) warnt vor überzogenen Erwartungen an ein solches Institut. Zugleich fordert der DAV den Gesetzgeber auf, beim Thema Rückrufaktionen mehr Rechtssicherheit für den Verbraucher zu schaffen.

„Wer denkt, Sammelklagen sind der Schlüssel zu einem umfangreichen Verbraucherschutz, geht fehl“, sagt Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck. Auch wenn mit diesen Klagen Verbraucherrechte in Teilen gestärkt würden, müsse vor allzu großem Optimismus gewarnt werden. Einzelfallgerechtigkeit sei mit Musterklagen kaum möglich. „Es gibt schlicht zu viele, unterschiedliche Fallgestaltungen und Vertragsbedingungen“, so Köck. Für die Ansprüche der Kläger könne es beispielsweise einen Unterschied machen, ob der betroffenen Wagen von einem Vertragshändler oder von einem freien Händler erworben wurde.

Darüber hinaus ergeben sich weitere Probleme: Wenn etwa Verbände oder Kammern derartige Klagen führen, so besteht nach Ansicht des DAV die Gefahr von Interessenskonflikten: „Industrie- und Handelskammern können zum Beispiel gegen Unternehmen klagen, die just Mitglied dieser Kammern sind“, sagt Köck. Hier stelle sich ernsthaft die Frage der Neutralität.

Dies zeigt auch die Erfahrung in Bereichen, in welchen es Musterklagen bereits gibt. So können beispielsweise Kapitalanleger schon jetzt Schadensersatzansprüche im Wege von Sammelklagen durchsetzen.

Klare Regeln für den Rückruf

Für einen besseren Verbraucherschutz ist es nach Ansicht des DAV dringend nötig, klare Regeln für den Rückruf betroffener Autos zu schaffen. „Die derzeitige Gesetzeslage bietet dem Verbraucher keine ausreichende Rechtssicherheit“, sagt Köck. So sei etwa das Produktsicherheitsgesetz nicht geeignet, um beim Abgasskandal einen Rückruf zu begründen. Voraussetzung wäre hier eine Gefahrenlage, die mit guten Gründen im Fall von Abgasmanipulationen verneint werden könne.

Problematisch ist beim Thema Rückruf auch die Kostenverteilung zwischen Kunden und Herstellern. „Derzeit sind die mit dem Rückruf verbundenen Kosten nicht zwingend von den Herstellern zu tragen“, sagt Köck. Die Verbraucher seien vielmehr auf das Wohlwollen der Hersteller angewiesen. Hier dürfe der Rückruf nicht mit allgemeinen Gewährleistungsrechten verwechselt werden. „Es bedarf daher einer Ergänzung verbraucherschützender Vorschriften, um Rückrufe rechtssicher zu ermöglichen“, so Köck.

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VGT 5/17: Versicherungen müssen uferlose Verbreitung von Patientendaten stoppen

Goslar/Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verlangt ein Ende der unkontrollierbaren Weitergabe von sensiblen Patientendaten durch Versicherungen. „Wenn Patientendaten von Versicherern breit gestreut werden können und die Betroffenen nichts davon erfahren, dann ist das ein unhaltbarer Zustand“, sagt Rechtsanwalt Jens Dötsch. Der DAV fordert daher unter anderem, dass die Versicherer die Patientendaten nur an Personen weitegeben dürfen, die selbst der Schweigepflicht unterliegen.

Um folgendes Problem geht es: Erleidet bei einem Unfall eine Person Verletzungen, dann muss der Verletzte seinen Schaden der Versicherung des Unfallverursachers melden. Die Versicherungen fordern den Geschädigten dann auf, eine vorformulierte Erklärung zu unterschreiben. Der Erklärung zufolge ist es der Versicherung gestattet, die Gesundheitsdaten an zahlreiche Stellen weiterzugeben - beispielsweise auch an fremde Unternehmen, wenn die Versicherung Arbeitsprozesse ausgelagert hat. Aber auch an Detekteien, die dann überprüfen sollen, ob der Geschädigte tatsächlich den angegebenen Personenschaden erlitten hat.

Der DAV fordert daher drei elementare Punkte von den Versicherern: „Patientendaten dürfen von den Versicherern nur an Personen weitergegeben werden, die selbst der Schweigepflicht unterliegen, etwa an Ärzte oder Rechtsanwälte“, sagt Dötsch. Darüber hinaus dürfen die Daten nach Ansicht des DAV nur an einen bestimmten Kreis von Personen weitergegeben werden. „Es ist einfach nicht hinnehmbar, wenn derart sensible Daten an eine schier unbegrenzte Zahl von Stellen gelangen können“, betont Dötsch. Und darüber hinaus müsse der Patient automatisch durch die Versicherer erfahren, an wen die Daten weitergegeben wurden.

Den Einwilligungsformularen der Versicherer sind zum Teil Listen beigefügt, die aufführen, an wen die Daten weitergegeben werden können. Die Listen beinhalten rund 60 Stellen. „Wir müssen an dieser Stelle sehr aufpassen, dass die Schweigepflicht von Berufsträgern nicht leer läuft und der Datenschutz für die Patienten völlig obsolet wird“, sagt Dötsch.

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VGT 4/17: Bessere Verkehrswege für Radfahrer erhöhen Verkehrssicherheit

Goslar/Berlin (DAV). Mit Blick auf die Verkehrssicherheit fordert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mehr Tempo beim Ausbau von Radschnellwegen. „Der Ausbau von Radschnellwegen ist ein Muss, wenn es um die Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland geht“, sagt Rechtsanwalt Andreas Krämer. Es sei entscheidend, Radfahrer und Autofahrer bestmöglich zu trennen.

„Es muss den Radfahrern möglich sein, von A nach B zu kommen, ohne dabei am Autoverkehr teilnehmen zu müssen“, sagt Krämer. Dies zeige auch der Blick auf die Zahlen: So sind in 2015 fast 400 Radfahrer im Straßenverehr ums Leben gekommen. Davon starben 156 Radfahrer bei Zusammenstößen mit Autos. Etwa 78.000 Radfahrer wurden allein im Jahr 2015 schwer oder leicht verletzt. In rund 46.000 Fällen stießen Fahrradfahrer dabei mit Autos zusammen.

Bei Radschnellwegen geht es um direkte und sichere Verbindungen zwischen Städten, aber auch sichere Wege innerhalb von Städten, die ausschließlich von Radfahrern genutzt werden können. Dabei werden die Strecken so angelegt, dass Autostraßen möglichst wenig gekreuzt werden. Rund um Hannover, Braunschweig, Göttingen und Wolfsburg gibt es bereits ein solches Wegenetz.

Mehr Aufklärung beim Thema Versicherungsschutz

Die Idee einer zwingenden Haftpflichtversicherung für Radfahrer lehnt der DAV ab. „Eine solche Versicherungspflicht ist nicht zielführend“, sagt Krämer. Eine Versicherungspflicht, wie sie etwa für Autos bestehe, würde die Attraktivität des Radfahrens erheblich mindern. Dies könne nicht das Ziel sein. Statt eines Versicherungszwangs setzt der DAV auf eine bessere Aufklärung beim Thema Haftung von Fahrradfahrern. „Viele Fahrradfahrer sind sich offenbar nicht im Klaren, welches finanzielle Risiko sie im Fall eines verschuldeten Unfalls eingehen“, sagt Krämer. Wenn es etwa zu einem Personenschaden komme, könne dies schnell den finanziellen Ruin für die Person bedeuten. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf bei der Aufklärung“, so Krämer.

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VGT 3/17: Verpflichtende Gesundheitstests für Senioren am Steuer

Goslar/Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fordert verpflichtende Gesundheitstests für Autofahrer ab dem 75. Lebensjahr. „Freiwillige Angebote haben in der Vergangenheit wenig Resonanz gefunden“, sagt Rechtsanwalt Christian Funk von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Daher erscheinen nach Ansicht des DAV verpflichtende Überprüfungen angemessen. Die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr sollte ähnlich wie beim Führerscheinerwerb von neutralen Stellen überprüft werden.

„Obwohl ältere Personen mit zunehmendem Alter ihre Teilnahme am Straßenverkehr als Autofahrer reduzieren, sind sie überproportional häufig Verursacher von Verkehrsunfällen“, betont Funk. Auswertungen des Statistischen Bundesamtes haben Folgendes ergeben: Im Jahr 2015 waren rund 380.000 Pkw-Fahrer an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt. In 55,5 Prozent der Fälle hatten die Pkw-Fahrer den Unfall auch selbst verursacht. Bei Fahrern der Generation 75+ war dies jedoch bei 75,1 Prozent der Fall. Laut Statistischem Bundesamt ist das mit Abstand der höchste Wert aller Altersgruppen.

„Zudem sind 46 Prozent der Geisterfahrer älter als 65 Jahre“, so Funk. Dies zeige, dass diese Gruppe der Autofahrer auch ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstelle.

In anderen Europäischen Staaten sind Überprüfungen von Senioren bereits Alltag. „In den Niederlanden, in Norwegen und in Schweden ist etwa eine Arztuntersuchung ab 70 Jahren Pflicht“, sagt Funk. So würden, ähnlich wie beim Führerscheinerwerb, die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr geprüft.

Denkbar wäre nach Ansicht des DAV auch, bestehende Defizite von Senioren durch Auflagen zu kompensieren: Etwa die Beschränkung auf Tagfahrten oder die Begrenzung auf bestimmte, vertraute Streckenabschnitte.

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VGT 2/17: Unfallursache Smartphone: Bessere Technik und mehr Verkehrskontrollen notwendig

Goslar/Berlin (DAV). Eine verbesserte Technik und mehr gezielte Verkehrskontrollen sind nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die effektivsten Mittel gegen Smartphones am Steuer. „Autofahrer dürfen erst gar nicht in die Verlegenheit geraten, während der Fahrt E-Mails oder andere Textnachrichten zu lesen“, sagt Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Dies sei das effektivste Mittel für mehr Verkehrssicherheit. Ein gesetzliches Handyverbot lehnt der Deutsche Anwaltverein ab.

„Schon jetzt ist es möglich mithilfe von Fahrassistenzsystemen Gefahrenlagen automatisch zu erkennen und mobile Endgeräte entsprechend zu sperren“, sagt Meier-van Laak. Diese sinnvollen Errungenschaften seien jedoch leider noch nicht weit verbreitet. Hier seien technische Lösungen der Auto- und Mobilfunkindustrie gefragt. Denkbar ist es auch, Textnachrichten oder E-Mails nur dann im Auto empfangen zu können, wenn diese von einem Programm vorgelesen werden.

Mehr gezielte Kontrollen und Aufklärung

Neben den technischen Lösungen sind für eine bessere Verkehrssicherheit nach Ansicht des DAV mehr gezielte Kontrollen im Straßenverkehr notwendig. „Wenn Autofahrer davon ausgehen können, nur per Zufall beim Telefonieren hinterm Steuer erwischt zu werden, dann trägt das nicht zu einem Sinneswandel bei“, so Meier-van Laak. Ob das Bußgeld 60 Euro oder 120 Euro betrage, spiele dann ebenfalls keine Rolle mehr.

Während ein breiter Konsens darüber besteht, dass Alkohol am Steuer ein unverantwortliches Handeln darstellt, gilt das Handy in der Hand immer noch als Kavaliersdelikt. Das Tippen etwa von Kurznachrichten während der Fahrt werde von den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern offenbar nicht als problematisch empfunden. Nötig ist also mehr Akzeptanz des Handyverbots, härtere Strafen dürften aber nicht dazu führen. Hier bedürfe es mehr Aufklärung. „Wer weiß schon, dass bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h in nur zwei Sekunden 72 Meter zurückgelegt werden“, sagt Meier-van Laak.

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VGT 1/17: Fahrverbote für Straftäter sind ein Irrweg

Goslar/Berlin (DAV). Das Bundeskabinett hat ein Fahrverbot als mögliche Nebenstrafe bei allen Straftaten beschlossen. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) überzeugt der Vorschlag der Bundesregierung nicht. „Ein Fahrverbot als zusätzliche Sanktion für allgemeine Straftaten führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von Straftätern“, sagt Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus fehle jeglicher empirische Beleg, dass ein Fahrverbot potenzielle Straftäter tatsächlich abschrecke.

Das ist der Plan des Gesetzgebers: Fahrverbote sollen als Nebenstrafen bei allgemeinen Straftaten wie beispielswiese Körperverletzungen oder Diebstahl möglich sein. Nebenstrafe meint, dass ein Fahrverbot zusätzlich zu etwa einer Geldstrafe auferlegt werden kann. Außerdem soll ein Fahrverbot dazu führen können, dass eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. „Im Ergebnis bedeutet das: Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, kommt möglicherweise mit einer Bewährungsstrafe davon, wer keine besitzt, muss unter Umständen in Haft“, sagt Hillebrand. Dieses Ergebnis sei nur schwer mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar.

In Anbetracht des Gleichbehandlungsgrundsatzes ergeben sich weitere Probleme: Pendler in Gebieten mit schlechter Infrastruktur würden wesentlich härter getroffen als Personen, die in Großstädten mit gutem öffentlichen Nahverkehr leben. Auch für Berufskraftfahrer würde sich ein Fahrverbot stärker auswirken, da ihre Berufsausübung von der Fahrerlaubnis abhängt.

Wer soll all die Fahrverbote kontrollieren?

Neben den rechtlichen Bedenken sieht der DAV auch ganz praktische Risiken in der Umsetzung. Die Polizei ist in ihrer derzeitigen Situation nicht in der Lage, Verkehrskontrollen im notwendigen Umfang auszuweiten, da ihre personellen Ressourcen schon jetzt durch andere Aufgaben gebunden sind. Wenn das Fahrverbot künftig in größerem Umfang kommen wird, müssten auch die Kontrollen ausgeweitet werden. „Ein Fahrverbot dessen Einhaltung nicht kontrolliert wird, ist sinnlos“, so Hillebrand.

Zuletzt ist fraglich, ob der Gesetzgeber das Ziel, mit einem Fahrverbot potenzielle Straftäter abschrecken zu wollen, erreicht. „Wer vorsätzlich und wiederholt straffällig geworden ist, der dürfte sich durch ein Fahrverbot kaum beeindrucken lassen“, befürchtet Hillebrand.

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