09:30 - 16:30 Uhr

Kostenfestsetzung und Kostenerstattung – Die täglichen Probleme in der Praxis meistern

Wir laden Sie ein zu unserem Seminar mit dem Thema

 Kostenfestsetzung und Kostenerstattung
Die täglichen Probleme in der Praxis meistern!

am

 Freitag, 06. Februar 2015, 9.30 Uhr – ca. 16.30 Uhr
Steigenberger Hotel Frankfurter Hof, Am Kaiserplatz, 60311 Frankfurt

Referent:  Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“, Mitautor des RVG Kommentars Hartung/Schons/Enders und der monatlich erscheinenden RVG-Tipps in der Fachzeitschrift für Kostenrecht  und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“
Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Teilnehmen können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

In der Kostenfestsetzung treten in der Praxis häufig Probleme auf. Es stellt sich sehr oft die Frage, sind die Kosten zu erstatten oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe kann die obsiegende Partei Erstattung der Kosten verlangen. In dem Seminar sollen alltägliche, aber auch spezielle Probleme in der Kostenfestsetzung bzw. Kostenerstattung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Kommentierung näher betrachtet werden. Anhand zahlreicher Beispiele wird auch erörtert, wie der Antragssteller auf Einwände reagiert und Gegenargumente vorbringen kann.

Themenschwerpunkte sind u. a.:

– Mehrere Beklagte im Zivilprozess – Unterschiedlicher Ausgang des Verfahrens. Was     kann der obsiegende Beklagte erstattet verlangen? Welche Beträge kann der Kläger zur Kostenfestsetzung gegenüber dem unterlegenen Beklagten anmelden?
– Festsetzung der Kosten eines Nebenintervenienten, auch bei Abschluss eines Vergleichs?
– Selbständiges Beweisverfahren und Hauptsache! Wann umfasst die Kostengrundentscheidung in der Hauptsache auch die Kosten des ständigen Beweisverfahrens? Beteiligung von Nebenintervenienten? Neue BGH-Rechtsprechung!
– Verwaltungs- und sozialgerichtliche Angelegenheiten: Durch geschicktes platzieren der Anrechnung können für den Mandanten in der Kostenfestsetzung wirtschaftliche Vorteile erreicht werden!
– Kostenfestsetzung gegen den eigenen Mandanten: Vorsicht Falle bei der Festsetzung der Mindestgebühren!
– Kosten des Terminsvertreters – Erstattungsfähig in welchen Fällen?
– Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten?
– Der Anwalt mit Kanzleisitz an einem dritten Ort!
– Anrechnung der Geschäftsgebühr in der Kostenerstattung, in welchen Fällen?
– Bei Beendigung des Verfahrens durch Vergleich
– Bei teilweisem Obsiegen
– Rechtsmittel in der Kostenfestsetzung, in der Wertfestsetzung und bei Festsetzung der Vergütung des Prozesskostenhilfe-Anwalts!
– Was ist erstattungsfähig bei Verbindung von Verfahren?
– Was kann im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren trotz des Ausschlusses erstattet verlangt werden?
– Was ist bei Prozesskostenhilfe zu beachten?
– Festsetzung bei einer höheren vereinbarten Vergütung?
– Festsetzung außergerichtlich entstandener Kosten?
– Mehrkosten bei mitverhandeln nicht anhängiger Ansprüche und keinem Vergleich.
Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript.

Die Teilnahmegebühr beträgt (einschl. Buffet):

·         150,00 € Mitglieder DAV

·         200,00 € Nicht-Mitglieder DAV

·         120,00 € Junganwälte im DAV, Mitglieder mit weniger als 2 Jahren Zulassung

Die Anmeldungen erbitten wir mit u.s. Fomular. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages ist nur möglich, wenn Ihr schriftlich erklärter Rücktritt 5 Tage vor der Veranstaltung dem Anwaltsverein zugegangen ist.