Newsletter 1: Informationen und Hinweise des Vorstandes des Frankfurter Anwaltsvereines in der Corona-Krise (Stand 25.03.2020)
Mandantenkontakte
Nur vorsorglich: keine Version der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenvorordnungen schränkt Kontaktaufnahmen zwischen Rechtsanwält*in und Mandant*in ein; der Kontakt unterliegt keinerlei Beschränkungen.
Der Vorstand empfiehlt jedoch, soweit möglich, den Kontakt auf das Notwendigste zu reduzieren und die Modalitäten an die aktuelle Gesundheitsgefahr anzupassen. Dazu könnten gehören:
– Telefonische Besprechungen oder Besprechungen per Telefonkonferenz oder Video-Konferenz
– Reduzierung der Büroöffnungszeiten
– Teminsabsprachen, um Kontaktaufnahme mehrerer Menschen in der Kanzlei auf ein Mindestmaß zu reduzieren
– Mitarbeiter*innen in wechselnde Teams einzuteilen
– eventuell die Reduzierung der Bestuhlung in Warteräumen, um eine größere Distanz zu schaffen
– den Bürobereich zum Publikumsbereich deutlich abzugrenzen
„Hilfspakete“
Hinsichtlich der beabsichtigten Hilfspakete zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der SARS-CoV-2 Pandemien durch Bundes- und Landesregierung finden sich (derzeit) die aktuellsten Hinweise noch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/
Im Falle von Neuerungen berichten wir nach.
Für weitere Information weisen wir auch auf die Veröffentlichung im Anwaltsblatt hin
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/news/coronakrise-in-der-anwaltskanzlei-dav-faq
sowie auf die DAV – Depesche https://anwaltverein.de/de/newsroom/dav-depesche-nr-12-20.
Auch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt ist tätig:
Nach Mitteilung der Geschäftsführerin der RAK Frankfurt Frau Dr. Hofmann arbeiten 7 Personen im Notbetrieb in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Die Erreichbarkeit beschränkt sich allerdings weitestgehend auf eine schriftliche Kontaktaufnahme, vorzugsweise per E-Mail an info@rak-ffm.de.
Versorgungswerk
Gleichfalls möchten wir sie auf die Regelungen des Versorgungswerks bei Rückgang des laufenden Einkommens hinweisen.
https://www.vw-ra-hessen.de/index.html/
Der Rückgang des laufenden Einkommens kann durch Schätzung des Mitglieds glaubhaft gemacht werden.
https://www.vw-ra-hessen.de/Einkommensrueckgang-Selbstaendige.html
Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise für Selbständige bei einem Einkommensrückgang aufgrund der aktuellen Pandemie sowie unsere Hinweise zur Kurzarbeit.
Bitte bleiben Sie gesund.