Corona - News, Nachrichten

Newsletter 1: Informationen und Hinweise des Vorstandes des Frankfurter Anwaltsvereines in der Corona-Krise (Stand 25.03.2020)

 

Mandantenkontakte

 

Nur vorsorglich: keine Version der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenvorordnungen schränkt Kontaktaufnahmen zwischen Rechtsanwält*in und Mandant*in ein; der Kontakt unterliegt keinerlei Beschränkungen.

Der Vorstand empfiehlt jedoch, soweit möglich, den Kontakt auf das Notwendigste zu reduzieren und die Modalitäten an die aktuelle Gesundheitsgefahr anzupassen. Dazu könnten gehören:
–    Telefonische Besprechungen oder Besprechungen per Telefonkonferenz oder Video-Konferenz
– Reduzierung der Büroöffnungszeiten
– Teminsabsprachen, um Kontaktaufnahme mehrerer Menschen in der Kanzlei auf ein Mindestmaß zu reduzieren
– Mitarbeiter*innen in wechselnde Teams einzuteilen

– eventuell die Reduzierung der Bestuhlung in Warteräumen, um eine größere Distanz zu schaffen

– den Bürobereich zum Publikumsbereich deutlich abzugrenzen

 

 

 

Hilfspakete

 

Hinsichtlich der beabsichtigten Hilfspakete zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der SARS-CoV-2 Pandemien durch Bundes- und Landesregierung finden sich (derzeit) die aktuellsten Hinweise noch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/

 

Im Falle von Neuerungen berichten wir nach.

 

 

 

Für weitere Information weisen wir auch auf die Veröffentlichung im Anwaltsblatt hin

 

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/news/coronakrise-in-der-anwaltskanzlei-dav-faq

 

sowie auf die DAV – Depesche https://anwaltverein.de/de/newsroom/dav-depesche-nr-12-20.

 

 

 

Auch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt ist tätig:

 

Nach Mitteilung der Geschäftsführerin der RAK Frankfurt Frau Dr. Hofmann arbeiten 7 Personen im Notbetrieb in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

 

Die Erreichbarkeit beschränkt sich allerdings weitestgehend auf eine schriftliche Kontaktaufnahme, vorzugsweise per E-Mail an info@rak-ffm.de.

 

 

 

Versorgungswerk

 

Gleichfalls möchten wir sie auf die Regelungen des Versorgungswerks bei Rückgang des laufenden Einkommens hinweisen.

 

https://www.vw-ra-hessen.de/index.html/

 

Der Rückgang des laufenden Einkommens kann durch Schätzung des Mitglieds glaubhaft gemacht werden.

 

https://www.vw-ra-hessen.de/Einkommensrueckgang-Selbstaendige.html

 

Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise für Selbständige bei einem Einkommensrückgang aufgrund der aktuellen Pandemie sowie unsere Hinweise zur Kurzarbeit.

 

                                                                 

Bitte bleiben Sie gesund.