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Änderungen im Arbeitsablauf der allgemeinen Zivilprozessabteilungen des Amtsgerichts Frankfurt-Innenstadt

In den allgemeinen Zivilprozessabteilungen des Amtsgerichts Frankfurt – Innenstadt haben sich die Arbeitsabläufe geändert. Ein entsprechendes ausführlicheres Informationsblatt finden Sie hier:

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Eine Rücksprache mit der Verwaltungsabteilung des AG Frankfurt erbrachte, dass die „beA- Erreichbarkkeit“ und die Weiterleitung von beA-Nachrichten sich nur auf die allgemeine Zivilprozessabteilung bezieht.

Die sonstigen funktionellen Abteilungen des Amtsgerichts, insbesondere in Mietsachen und Familiensachen, nehmen derzeit noch nicht am elektronischen Rechtsverkehr der im Schreiben geschilderten Form teil.

Zwar dürften entsprechende Anträge/Klagen über das beA an die allgemeine beA – Anschrift des Amtsgerichts zulässig sein, jedoch muss dieses jeder einzelne Rechtsanwalt/Rechtsanwältin bei Klageerhebung oder Stellung eines Ehescheidungsantrags etc. selbst überprüfen. Verbindlich wird der allgemeine elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten in Hessen aber erst zum 01.01.2022 (https://justizministerium.hessen.de/service/elektronischer-rechtsverkehr), da Hessen von der „In-Opt“- Möglichkeit kein Gebrauch gemacht hat.